Süddeutsche Zeitung

Landgericht München:Neun Monate Haft auf Bewährung für Ex-Rektor der Musikhochschule

  • Siegfried Mauser, Ex-Rektor der Münchner Musikhochschule, ist im Berufungsverfahren wegen sexueller Nötigung zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
  • Damit fiel die Strafe um sechs Monate niedriger aus als in der ersten Instanz.
  • Inzwischen ist eine neue Anklage gegen Mauser erhoben worden. Es handelt sich um zwei neue Fälle und die "Tatvorwürfe der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung", wie eine Gerichtssprecherin sagt.

Wegen sexueller Nötigung einer Professorin ist Siegfried Mauser, der frühere Präsident der Münchner Musikhochschule, zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Richter Markus Koppenleitner sah es am Mittwoch am Landgericht München I als erwiesen an, dass der 62-Jährige die Frau zweimal sexuell bedrängte.

Der Angeklagte stand in dem Berufungsverfahren seit Mitte März zum zweiten Mal vor Gericht. Das Amtsgericht hatte den 62-Jährigen im vergangenen Jahr im Fall der Professorin zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.

In einem zweiten Fall wurde er dagegen damals freigesprochen. Diesen Freispruch hielt der Richter nach der neuen Untersuchung der Vorwürfe im Berufungsverfahren aufrecht.

Der Pianist und Musikwissenschaftler hatte stets bestritten, die beiden Mitarbeiterinnen sexuell genötigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer dreieinhalb Jahre Haft wegen sexueller Nötigung in zwei Fällen gefordert.

Inzwischen ist eine neue Anklage gegen Mauser erhoben worden. Es handelt sich um zwei neue Fälle und die "Tatvorwürfe der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung", wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichts sagt. Mausers Anwalt, Alexander Betz, sagt, die zwei neuen Vorwürfe stammten von "Trittbrettfahrerinnen", die sich nach dem ersten Prozess und dem "Medienhype" gemeldet hätten "und jetzt schmutzige Wäsche waschen".

Die für diese Anklage zuständige Kammer wollte zunächst den Ausgang des Berufungsverfahren abwarten, bevor sie über die Eröffnung eines neuen Verfahrens entscheidet.

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SZ vom 27.04.2017/sekr
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