Landgericht München:Lebenslange Haft für Kreissägen-Mord gefordert

Auftakt im Mordprozess gegen Pädagogik-Studentin

Die Angeklagte Gabi P. beim Prozessauftakt.

(Foto: dpa)
  • Im Prozess um den Kreissägen-Mord fordert die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer lebenslange Haft für die angeklagte Gabi P.
  • Sie habe ihren Freund Alexander P. während des Geschlechtsverkehrs heimtückisch ermordet.
  • Die Verteidigung hingegen plädiert auf zehn Jahre Haft wegen Totschlags.

Aus dem Gericht von Susi Wimmer

Egal wie das Urteil ausfalle, "wir werden unseren Sohn lebenslang vermissen und leiden". Mit ergreifenden Worten der Mutter des Opfers gingen am Freitag die Plädoyers im so genannten Kreissägen-Mord zu Ende. Die Staatsanwaltschaft forderte vor dem Landgericht München für die Angeklagte Gabi P. eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes, die Verteidigung hingegen plädierte auf Totschlag und hielt zehn Jahre Haft für angemessen.

Die Pädagogikstudentin Gabi P. und Alexander H., das spätere Opfer, lebten gemeinsam in einem kleinen Einfamilienhaus in Haar. Laut der Angeklagten habe Alexander H. zwei Gesichter gehabt. Er soll sie gedemütigt und zu extremen Sexspielen genötigt haben.

Die Staatsanwaltschaft ging in ihren Ausführungen davon aus, dass Gabi P. im Dezember 2008 ihren Freund während des Geschlechtsverkehrs heimtückisch ermordet habe. Das Opfer sei währenddessen ans Bett gefesselt gewesen und habe durch eine abgeklebte Schwimmbrille nichts sehen können. Dann habe Gabi P. zur Handkreissäge, die wegen Heimarbeiten noch neben dem Bett lag, gegriffen, eingeschaltet und dem Opfer zweimal kurz gegen den Hals und dann gegen die Brust gedrückt.

Durch die völlige Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers sei das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. "Da es sich aber letztendlich um eine Beziehungstat gehandelt hat, hat die Staatsanwaltschaft keine besondere Schwere der Schuld gesehen", sagte Anne Leiding, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft.

Ausschlaggebend hielt die Staatsanwaltschaft auch die Aufzeichnungen, die Gabi P. zwei Jahre nach der Tat in ein Heft geschrieben hatte. Dort schilderte sie laut psychiatrischem Gutachten detail- und emotionsreich den Hergang der Tat. Laut dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, das unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, sei der Tagebuch-Eintrag in Kombination mit den Ergebnissen der Rechtsmedizin stimmig.

Gerade diesen Punkt sah Verteidigerin Birgit Schwerdt anders. Diese Aufzeichnungen könnten auch eine "Vermengung aus Realität und Vorstellung sein, um sich selbst zu rechtfertigen, um Gefühle aufzuarbeiten", sagte sie nach ihrem Plädoyer. Es sei nicht erwiesen, dass das Opfer zum Tatzeitpunkt die Schwimmbrille aufhatte und gefesselt war."Das liegt alles im Bereich des Spekulativen."

Gabi P. selbst entschuldigte sich vor dem Gericht tränenreich. Zuvor hatte die Mutter des Opfers erneut erklärt, dass sie keine Rache- oder Hassgefühle gegenüber der Täterin hege. Ihr Sohn sei nie gewalttätig gewesen, sagte sie. Wenn man dann lese, dass er ein Sexmonster gewesen sein soll, "dann stirbt er zum zweiten Mal."

Nach der Tat lag die Leiche des 28-Jährigen gut ein halbes Jahr auf dem Dachboden des Hauses. Der neue Lebensgefährte von Gabi P. entdeckte den Toten und vergrub ihn 2009 zusammen mit einem Freund im Garten des Hauses. Erst sechs Jahre später, im Dezember 2015, flog die Tat auf. Der neue Freund hatte im Alkoholrausch herumerzählt, dass das Haus in Haar "ein dunkles Geheimnis" berge. Im Januar 2016 entdeckte die Polizei die sterblichen Überreste des Getöteten im Garten und nahm Gabi P. fest.

Am Freitag, den 19. Mai wird das Gericht das Urteil verkünden.

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