Landgericht München I:Vorläufiges Ende einer Freundschaft

Medienanwalt Scheele soll an Angela Wepper 60 000 Euro zahlen

Von Ekkehard Müller-jentsch

Noch vor ein paar Wochen passte angeblich "kein Stück Papier" zwischen Schauspieler-Ehefrau Angela Wepper und den Münchner Medien- und Wirtschaftsanwalt Michael Scheele. Dass die beiden lange Zeit freundschaftlich verbunden waren, ist Vergangenheit: Inzwischen fahren beide Seiten vor Gerichten schwere Geschütze auf. Angela Wepper will von Scheele 125 000 Euro zurück für ein Aktienpaket der Firma NanoSky, das ihr Scheele 2010 schmackhaft gemacht haben soll. "Wir gehen davon aus, dass Scheele Frau Wepper betrogen hat", sagte ihr Anwalt Norman Synek am Mittwoch im Landgericht München I. Michael Scheele, der sich durch seine Anwaltskollegin Anastasiya Quirling vertreten ließ, spricht im Gegenzug von einer "Rufmord"-Kampagne. Dennoch setzte die Richterin der 11. Zivilkammer einen Vergleich durch, der den Streit mit Zahlung von 60 000 Euro rundum beenden soll. Es wurde jedoch deutlich, dass beide Seiten damit rechnen, dass die Option eines Widerrufs gezogen und der Rechtsstreit damit auf anderer Ebene fortgesetzt werden wird.

Anwalt Synek verlas in der teilweise hitzigen Verhandlung eine angebliche Mail Scheeles an einen Bekannten: "Da ich aber dringende persönliche Verbindlichkeiten erledigen muss, insbesondere Steuern, habe ich aus meinem privaten Fundus soeben 500 Aktien an Angela Wepper veräußert, für 250 Euro das Stück. Damit komme ich wohl über die Runden." Nach Meinung Syneks ist das ein Beleg dafür, dass Scheele Angela Wepper "geködert" habe, "damit er seine Steuerschulden bezahlen kann". Solche Einzelheiten seien ein "wichtiger Hintergrund" für diesen Streit. Scheele habe sich wegen dieser Schulden sogar zeitweilig von München nach Italien umgemeldet. Scheele-Anwältin Quirling war empört: "Was er an seinen Kumpel schreibt, ist doch egal." Viele erfahrene Geschäftsleute, darunter ein früherer Top-Manger der Deutschen Bank, hätten die NanoSky-Aktien gekauft, und zwar zu einem doppelt so hohen Preis, wie Angela Wepper. "Da von Betrug zu reden ist lächerlich", sagte Quriling. Die Richterin mahnte beide Seiten zur Sachlichkeit - schließlich gehe es hier um eine Vielzahl von Rechtsfragen. Ob man eine aufwendige Beweisaufnahme und Verhandlungen womöglich bis hinauf zum Bundesgerichtshof nicht besser durch einen Vergleich vermeiden wolle?

Eher widerwillig einigten sich beide Seiten, dass Scheele 60 000 Euro an Angela Wepper zahlen solle - bei Zahlung bis zum 17. November würden ihm 10 000 Euro erlassen. Damit sollen alle Streitigkeiten erledigt sein. Widerrufen kann jede Seite dieser Kompromiss binnen 14 Tagen.

Nach der Verhandlung erklärte Scheele, der eben so wenig wie Angela Wepper im Gerichtssaal erschienen war, dass er "aufgrund der Medienpolitik von Angela Wepper, die zu einem beispiellosen öffentlichen Rufmord geriet," von der freiwilligen Vereinbarung zurückgetreten sei, ihr die Aktien wieder abzukaufen. Die Klage enthalte zahlreiche falsche Behauptungen: Diese zu verbreiten, sei ihr mit einstweiliger Verfügung durch das Landgericht München II und einem nachfolgenden Urteil inzwischen verboten worden. "Angesichts der Urteilsbegründung besteht für mich kein Zweifel daran, dass sie sich mit ihrem rechtswidrigen Verhalten schadensersatzpflichtig gemacht hat", erklärt Scheele in seinem Schreiben an die Presse. Die Aktien seien damals durch ein Wirtschaftsprüfergutachten auf Grundlage eines Businessplans der Unternehmensberatung Roland Berger bewertet worden. Zwischenzeitlich habe NanoSky einen Auftrag aus Saudi-Arabien mit einem Volumen von circa 100 Millionen Euro erhalten, sagt Scheele.

"Ich bin aber bereit, ihr zu verzeihen", meint der Anwalt weiter. "Eine unmissverständliche Entschuldigung schuldet sie auch meiner Familie, deren Gastfreundschaft und Hilfsbereitschaft sie unzählige Male genossen hat und die ebenfalls sehr unter dem von ihr angezettelten Rufmord leidet", heißt es am Schluss der Erklärung.

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