Landgericht München I:Tödlicher Medikamente-Mix

"Es war ein schrecklicher Tod auf der Intensivstation": Ein Münchner ist davon überzeugt, dass der Hausarzt für den Tod seiner Frau verantwortlich ist. Vor dem Landgericht will der 87-Jährige nur, dass der Arzt seine Schuld eingesteht.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

"Ich will, dass sie sich für schuldig erklären!" Ein heute 87-jähriger Münchner ist unerschütterlich davon überzeugt, dass die eigenen Hausärzte den Tod seiner Ehefrau zu verantworten haben. "Es war ein schrecklicher Tod auf der Intensivstation" sagte er nun in der Verhandlung vor der Arzthaftungskammer am Landgericht München I. Er sei 54 Jahre mit seiner Frau verheiratet gewesen: "Dann haben sie mir mein Liebstes genommen."

Die Münchnerin hatte unter Herzrhythmusstörungen und Vorhofflimmern gelitten. Immer wieder musste sie ins Krankenhaus. So auch im September 2005: Ein städtisches Klinikum hatte sie dann aber trotz ihres schlechten Zustandes überraschend wieder nach Hause geschickt. "Der wesentliche Behandlungsauftrag, nämlich die Regulierung der Herzfrequenz, wurde bei der Behandlung nicht erfüllt", stellte nun rückblickend ein Gerichtsgutachter fest.

Kurz nach der Medikamenteneinnahme kollabierte die Frau

Zudem hatte man ihr im Entlassungsbericht einen Therapievorschlag für den Hausarzt mitgegeben, der Fachleuten einen Schauer über den Rücken jagt: Die mit Betablockern vollgepumpte Frau sollte auch noch einen bestimmten Calciumkanalblocker einnehmen. Ein hochbrisanter Medikamentencocktail. Und wie dieser kombiniert und dosiert werden solle, hatten die Klinikärzte nicht mitgeteilt.

Der Hausarzt der Frau stellte offenbar ohne Bedenken ein entsprechendes Rezept aus und die Patientin nahm dann das neue Medikament ein. Kurze Zeit später kollabierte sie. Der Ehemann rief den Notarzt und auch den in unmittelbarer Nähe praktizierenden Hausarzt. Dieser Doktor schickte den Notarzt wieder weg, verfrachtete mit Hilfe der Sanitäter die Frau ins Bett und gab ihr ein Beruhigungsmittel. Als sich der Zustand nicht besserte, rief der Ehemann erneut in der Hausarztpraxis an. Diesmal kam ein Kollege. Der ließ die Frau zwar umgehend ins Krankenhaus einweisen. Allerdings nur mit einem Sanitätswagen ohne Notarzt. Die Frau wurde auf dem nur wenige Minuten dauernden Transport immer wieder bewusstlos. Im Klinikum musste sie reanimiert werden. Sechs Wochen später starb sie.

Arzt räumte Behandlungsfehler nur widerwillig ein

Der Ehemann erstattete Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft glaubte zunächst einer Art Gefälligkeitsgutachten - ausgestellt von einem langjährigen Kollegen des beklagten Arztes. Als dann ein unabhängiger Mediziner die Vorgänge neu bewertet und grobe Behandlungsfehler attestierte, stellte die Staatsanwaltschaft nach einigem Hin und Her in Anbetracht der diametral widersprüchlichen Gutachten die Ermittlungen quasi "in dubio pro reo" gegen Zahlung von 3000 Euro an die Opferhilfe "Weißer Ring" ein.

Um den Fall doch noch vor Gericht zu bringen, ließ der Ehemann den Arzt durch den Medizinfachanwalt Wolfgang Putz zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagen - nur vordergründig ging es dabei um 25 000 Euro Beerdigungskosten. In der Verhandlung machte der vom Gericht beauftragte Sachverständige klar, dass der von dem Hausarzt zu verantwortende Medikamente-Mix den zum Tode führenden Verlauf in Gang gesetzt habe:

Die Mischung habe eine elektromechanische Entkoppelung verursacht - das Herz schlug zwar, pumpte aber kein Blut. Nur widerstrebend war der Arzt schließlich bereit, den vom Sachverständigen festgestellten Behandlungsfehler freiwillig anzuerkennen, zu bedauern und sich zur Zahlung bereit zu erklären. Dieses Zugeständnis könnte er allerdings noch widerrufen.

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