Landgericht München:15 Jahre Haft für Hebamme wegen siebenfachen versuchten Mordes

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Regina K. beim Prozessbeginn. (Foto: dpa)
  • Das Landgericht München I sah es als erwiesen an, dass Regina K. ihren Opfern vor einem Kaiserschnitt Blutverdünner verabreicht hatte.
  • Die Patientinnen wären ohne Notoperation verblutet.

Das Landgericht München I hat eine Hebamme, die wegen siebenfachen versuchten Mordes sowie mehrerer Körperverletzungsdelikte angeklagt war, zu einer Gefängnisstrafe von 15 Jahren verurteilt. Außerdem verhängte das Gericht ein lebenslanges Berufsverbot gegen die Frau.

Damit ist das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft geblieben. Diese hatte lebenslange Haft gefordert. Sie plädierte auch auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit hätte die Angeklagte nach 15 Jahren nicht mit einer Freilassung auf Bewährung rechnen können.

Die Anwälte der Frau hatten auf Freispruch plädiert. Die Angeklagte sei für die Taten nicht verantwortlich.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Regina K. ihren Opfern vor einem Kaiserschnitt Blutverdünner verabreicht hatte.

Die 35-Jährige schnitt bei ihrer Ausbildung an der Hebammen-Schule in Kiel als eine der Klassenbesten ab. Später war sie im Münchner Klinikum Großhadern und in einem Krankenhaus in Bad Soden bei Frankfurt tätig, dort gab sie den Patientinnen vor Kaiserschnittgeburten den Blutverdünner Heparin. So soll sie versucht haben, die Frauen umzubringen. Die Patientinnen wären ohne Notoperationen verblutet. Eine der Frauen brauchte 44 Bluttransfusionen. Seither kann sie keine Kinder mehr bekommen.

Die Vertreter der betroffenen Frauen schlossen sich den Forderungen der Staatsanwaltschaft an. Die Motive der Frau sollen laut Anklage die "Aufwertung ihres Selbstwertgefühls" und "insgeheime Demonstration einer Überlegenheit" gewesen sein. Offenbar war Regina K. im Kollegenkreis unbeliebt und wollte sich Genugtuung verschaffen.

Die Plädoyers in dem Verfahren waren nicht öffentlich, weil auch Teile der Hauptverhandlung nicht für die Öffentlichkeit zugänglich waren: Bei den Aussagen der Opfer war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Das Urteil wurde jedoch öffentlich verlesen.

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