Landgericht:Gasteig verliert Nahost-Streit

Der Vertrag für eine israelkritische Veranstaltung darf nicht gekündigt werden

Von Jakob Wetzel

Formal ging es vor dem Münchner Landgericht um etwas anderes, und doch ist es ein Dämpfer für die Stadtspitze: Im Streit um Veranstaltungen zum Nahost-Konflikt hat das Gericht am Freitag eine einstweilige Verfügung gegen den Gasteig erlassen. Ein Vortrag über Jerusalem, für den das städtische Kulturzentrum zuvor den Mietvertrag fristlos gekündigt hatte, muss demnach stattfinden dürfen.

Judith Bernstein, die Sprecherin der Jüdisch-Palästinensischen Dialoggruppe München (JPDG), wird also am 3. Oktober über die politische Bedeutung Jerusalems sprechen. Ihr Vortrag ist pikant: Denn die Auseinandersetzung um Veranstaltungen zum Nahost-Konflikt in München entzündete sich hauptsächlich an einem von der JPDG organisierten Vortrag über die gegen Israel gerichtete Boykottkampagne BDS ("Boycott, Divestment, Sanctions") im Gasteig im November 2015. Seitdem herrscht Streit über antisemitische Töne in städtischen Räumen, die Stadtspitze hat sich deutlich positioniert. Zuletzt forderten die Stadtratsfraktionen von SPD und CSU in einem Antrag, die Stadt dürfe weder Veranstaltungen über die als antisemitisch bezeichnete Kampagne fördern noch mit Veranstaltern kooperieren, die jene Kampagne unterstützen. Dabei wird explizit die JPDG genannt, die für BDS eintritt.

Über den Antrag hat der Stadtrat indes noch nicht entschieden, und auch das Gericht hatte nicht über einen Antisemitismus-Verdacht zu entscheiden, sondern über etwas anderes: Der Gasteig hatte für die Kündigung einen formalen Grund bemüht. Hauptveranstalterin Elfi Padovan, eine Lokalpolitikerin der Linken, habe über die wahren Veranstalter getäuscht. Tatsächlich unterschrieb sie den Mietvertrag als Privatperson. Laut Flyer gibt es aber neun weitere Veranstalter, darunter die JPDG, der ebenfalls umstrittene Verein "Salam Shalom" und die "Landesarbeitsgemeinschaft Frieden" der Linken, deren Sprecherin Padovan ist. Man vergebe grundsätzlich keine Räume an Parteien, argumentierte der Gasteig.

Das Gericht wies dies aber zurück: Aus der Korrespondenz sei vorab ersichtlich gewesen, dass es weitere Veranstalter gebe, unter anderem die Linkspartei, erklärte Richterin Uta Winterstein. Der Gasteig hätte den Vertrag nicht abschließen müssen, er müsse ihn aber einhalten. "Wir atmen auf, dass das Gericht das Grundrecht der Informationsfreiheit verteidigt hat", erklärte Padovan. Der Gasteig äußerte sich nicht.

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