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Laim:Vorsorge im Krankheitsfall

Was passiert, wenn man es vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr schafft, sich selbstbestimmt im Krankheitsfall zu äußern? Eine Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten kann da entscheidend helfen. Spätestens mit 18 Jahren sollte man sich dafür entscheiden, und auch Patientenverfügungen sind nicht nur für alte Menschen gedacht. Vielmehr sollte man es sich gerade auch in jüngeren Jahren überlegen, wie im Falle schwerer Erkrankung oder dauerhafter Bewusstlosigkeit vorgegangen werden sollte. Die Bezirksrätin Irmgard Hofmann (SPD) beschäftigt sich aus beruflichen Gründen seit Langem mit diesem Thema. Die Pflegeethikerin informiert am Freitag, 27. September, ausführlich über gesundheitliche Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Die Veranstaltung dauert etwa zwei Stunden, Unterlagen werden zur Verfügung gestellt. Beginn ist um 16.30 Uhr im Alten- und Service-Zentrum Laim, Kiem-Pauli-Weg 22.

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SZ vom 25.09.2019 / bn
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