Lärmbelästigung durch Kitas:Mauer gegen Kinder

Lärmbelästigung durch Kitas: Ein Krippenneubau an der Vollmannstraße beschäftigt das Verwaltungsgericht. Die Anwohner beschweren sich über zu viel Kinderlärm.

Ein Krippenneubau an der Vollmannstraße beschäftigt das Verwaltungsgericht. Die Anwohner beschweren sich über zu viel Kinderlärm.

(Foto: Catherina Hess)

Umzingelt von Kitas: Eine Eigentümergemeinschaft in Bogenhausen hat die Stadt München verklagt, weil in der Vollmannstraße eine dritte Kita gebaut werden soll. Der Lärm der Kinder schränke die Lebensqualität ein. Nun will die Stadt über eine Maßnahme nachdenken, die sie bisher abgelehnt hat.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Eine Kindertagesstätte als direkter Nachbar - das fordert auch von kinderlieben Bürgern starke Nerven. Kann da ein Lärmschutzwall die richtige Lösung sein, um schwelenden Streit zu beenden? Das Verwaltungsgericht München hält in einem Prozess um geplante Kitas in der Vollmanstraße eine bis zu drei Meter hohe Mauer jedenfalls für ein geeignetes Mittel, um Rechtsfrieden zu schaffen.

Die beklagte Stadt München, die Lärmschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit neuen Kindergärten bisher eher ablehnend gegenüber steht, signalisierte ihre Zustimmung.

Wie ein Sandwich würde ihr Haus zwischen zwei Kindergärten liegen - das ist einem Münchner Ehepaar zu viel. Genau so sieht es eine gleichermaßen stark betroffene benachbarte Eigentümergemeinschaft - sie alle klagen gegen die Stadt, die bereits die Baugenehmigungen unter anderem für die Kita "Biberbau" in der Vollmannstraße 59 erteilt hat. Am Montagnachmittag wurde der Fall vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Am Vormittag hatte sich das Gericht an Ort und Stelle selbst einen Eindruck verschafft.

"Keine Lebensqualität"

Direkte Nachbarin ist Petra W., 43, die seit ihrer Geburt in der Vollmannstraße 57 lebt - sie und ihr Mann haben selbst vier Kinder. Doch die Häufung von Kitas in unmittelbarer Umgebung, eine dritte wird nämlich auf der gegenüberliegenden Straßenseite geplant, erwecken ihren Unmut. Der Schallpegel drohe die Schwelle des Zumutbaren zu überschreiten. Dazu komme in der eher schmalen Straße der Bring- und Abholverkehr. "Wir wohnen zwischen Kindertagesstätten und dem sehr nahen Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium - das ist keine Lebensqualität mehr", argumentieren sie, ebenso wie die Eigentümer der angrenzenden Wohnanlage.

Konkret geht es um eine frühere Schreinerei in Hausnummer 53 und eine ehemalige sehr große Rechtsanwaltskanzlei in Hausnummer 59. Der Bogenhauser Bezirksausschuss bezweifelte bereits ihre Eignung als Kitas. Nicht nur wegen der Park- und Stellplatzsituation. Sondern auch, weil es rund um die Ex-Kanzlei keinen richtigen Garten, bloß einen schmalen Rasenstreifen gibt, der unmittelbar an das benachbarte Grundstück grenzt.

Gericht empfiehlt Lärmschutzwand

Es habe doch schon einmal im Vorfeld des Prozesses Überlegungen wegen einer Lärmschutzwand gegeben, meinte nun in der Gerichtsverhandlung die Vorsitzende der 8. Kammer. Auch wenn die Stadt bisher stets die Meinung vertrete, dass eine Kitas auch ohne Lärmschutz zulässig sei, könne solch eine Mauer hier die richtige Lösung sein - "wir würden es empfehlen".

Sowohl die klagenden Bürger, wie auch die Betreiber der beiden geplanten Kitas und auch die Stadt, waren sich rasch einig, dass solch ein Plan funktionieren könnte. Jedenfalls, wenn nicht überzogenen Forderungen gestellt werden. 2,50 bis drei Meter Höhe seien denkbar, mehr aber nicht. Das Gericht erklärte dazu, dass die Nachbarn ohnehin keine zu großen Erwartungen haben sollten: Für Kindergeschrei habe der Gesetzgeber keine nachbarfreundlichen Regelungen getroffen. Nun wollen sich beide Seiten zusammensetzen und möglichst bis zum Frühjahr eine Lärmschutzlösung ausarbeiten. Sollte bis Mai kein Ergebnis vorliegen, wird der Prozess fortgesetzt.

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