Ladenschluss um 20 Uhr:Bei längeren Öffnungszeiten arbeiten andere für die eigene Bequemlichkeit

Symbolfoto zum Thema Ladenschlußgesetz, 2004

Längere Öffnungszeiten: doppelt überheblich, meint unser Autor.

(Foto: dpa/dpaweb)

Mehr Freiheit beim Ladenschluss klingt gut und geht immer. Aber die bedeutet halt auch gleichzeitig die Unfreiheit der anderen.

Kommentar von Heiner Effern

Mehr Freiheit klingt immer gut. Warum bis 20 Uhr einkaufen müssen, wenn es auch bis 22 Uhr geht oder am besten gleich bis Mitternacht? Und auch noch sonntags? Kein Stress mehr, alles locker, endlich wird München zur Großstadt wie Berlin. Solche Sprüche kommen auf jeder Yuppie-Party gut an, doch hinter dieser Mir- gehört-die-Welt-zu-jeder-Zeit-Attitüde steckt auch eine gehörige Portion Egoismus. Denn auf der anderen Seite der Kasse muss jemand stehen, und vielleicht hat er oder sie auch ein Privatleben.

Der junge Kerl an den Regalen will am Abend ins Fußballtraining, die Frau zu einem Kurs ins Fitnessstudio? Mütter oder Väter wollen abends ihre Kinder noch mal sehen? Kein Problem, lassen die Dauereinkäufer durchblicken, dann müssen die eben die Tagesschicht nehmen. Das ist doppelt überheblich: Der kleine Mitarbeiter hat wohl nicht immer die Freiheit, sich seine Schicht auszusuchen. Dazu setzt diese Haltung voraus, dass sich nur einer besser organisieren muss, nämlich der andere.

Natürlich gibt es viele Berufe, in denen Abend- oder Nachtarbeit dazugehört. Beim Einkaufen muss es nicht sein. In München öffnen viele Supermärkte Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr. Mancher Kunde hat in seiner Wohnung sogar einen Kühlschrank und ein Gefrierfach. 16-Stunden-Workaholics können sich Lebensmittel passend an die Haustüre liefern lassen. Natürlich ärgert sich jeder mal, dass die Supermarkt-Tür um 20 Uhr zufällt. Im Grunde sollen aber bei längeren Öffnungszeiten nur andere für die eigene Bequemlichkeit arbeiten.

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