Kunsthandel in München:Bild mit Geld-zurück-Garantie

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  • Vor gut zehn Jahren hat der Starnberger Andreas Werb bei der Münchner Galerie Terminus ein Ölgemälde von Markus Lüpertz gekauft.
  • Nun möchte Werb das Kunstwerk zurückgeben und fordert sein Geld zurück. Diese Möglichkeit sei ihm damals beim Kauf zugesprochen worden.
  • Die Galeriebetreiber bestätigen dies, sagen aber, dass dieses unübliche Versprechen nicht ewig halten könne.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Genial oder grotesk? An den Kunstwerken von Markus Lüpertz, der zweifellos zu den bekanntesten deutschen Künstlern der Gegenwart gehört, scheiden sich die Geister. Nicht zuletzt deshalb ist am Dienstag ein skurriler Streit um ein schwergewichtiges Ölbild des exzentrischen Malers vor dem Landgericht München I ausgetragen worden: Ein Käufer aus Starnberg mochte Lüpertz' "Orpheus" nicht mehr länger anschauen und pochte auf ein Rückgaberecht.

Die Münchner Galerie hatte ihrem Kunden diesen ungewöhnlichen Service ursprünglich tatsächlich zugesichert. Nun wurde darum gezankt, wie lange diese Option gilt. Allerdings machte das Gericht den Kontrahenten relativ schnell klar, dass sie sich hier auf juristisch eher unsicherem Terrain bewegen.

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Der "Headhunter" Andreas Werb aus Starnberg hatte 2004 bei der Münchner Galerie Terminus, die sich rühmt, "ständig eine sensationelle Auswahl an Spitzenwerken der größten zeitgenössischen Künstler" anbieten zu können, einige Bilder gekauft. Darunter auch das 1,30 x 1,60 Meter große Ölbild "Orpheus", das mit seinem Bleirahmen an die 70 Kilo wiegt und 72 897 Euro gekostet hat.

Keine Wertsteigerung über die Jahre

Werb sagte in der Verhandlung, dass er dieses Werk nie gemocht habe. Doch Galerie-Geschäftsführer Wilhelm Grusdat habe ihm damals gesagt, dass Lüpertz-Kunst stark im kommen sei. Das Bild zu kaufen sei außerdem gar kein Risiko, weil die Galerie es "jederzeit" zum Nettokaufpreis zurücknehme.

Nachdem für diesen "Orpheus" aber über die Jahre keine Wertsteigerung zu verzeichnen war und sich auch kein neuer Kaufinteressent finden ließ, wollte Werb sein Geld zurückhaben. Als die Galerie abwinkte, ließ der Starnberger durch Rechtsanwalt Norman Synek Klage erheben.

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Für die Galerie erklärte Rechtsanwalt Hendrik Wolfer nun, dass es sich bei dem eingeräumten Wiederverkaufsrecht zwar um eine "in der Kunstwelt einmalige Möglichkeit" handle, dass Kunden ein Vertragsverhältnis "quasi rückabwickeln". Dieser Service werde auch nur besonders guten Kunden aufgrund eines besonderen gegenseitigen Vertrauens gewährt. Aber natürlich könne so etwas nicht ewig gelten.

Eher Wirkungstest als Rückgaberecht

"Sonst kämen in schlechten Zeiten Heerscharen und wollten ihre Bilder zurückgeben", sagte Grusdat. Deshalb habe er 2009 das Lüpertz-Bild nur zurückgenommen, um es im Auftrag von Werb weiterzuverkaufen. Seine Rücknahme-Garantie beziehe sich auch eher auf Geschmacksfragen: Ihm selbst gehe es manchmal auch so, dass er morgens aufstehe und an einem Kunstwerk plötzlich keinen Gefallen mehr finde.

Seine Kunden sollten daher für begrenzte Zeit die Wirkung eines Kunstwerks in den eigenen vier Wänden ausprobieren können, meint der Galerist. Doch nach zehn Jahren könne davon keine Rede mehr sein: Sonst kämen womöglich noch Erben und wollten das Geld für ein Bild aus dem Nachlass ihrer Eltern zurückhaben.

Der Vorsitzende der 23. Zivilkammer machte beiden Seiten dann aber klar, dass diese äußerst seltene Problematik juristisch sehr umstritten und obergerichtlich bisher ungeklärt sei. Deshalb riet er, den Kauf rückabzuwickeln, zumal einige Mails der Galerie durchaus in diesem Sinne verstanden werden könnten. Anwalts- und Gerichtskosten solle aber jeder selbst tragen. Nach kurzer Beratung willigten beide Seiten ein.

© SZ vom 11.03.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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