Kultur im Netz:Wer sendet, muss melden

Kultur im Netz: Münchens Kulturreferent Anton Biebl glaubt an den nachhaltigen Einfluss digitaler Angebote.

Münchens Kulturreferent Anton Biebl glaubt an den nachhaltigen Einfluss digitaler Angebote.

(Foto: Robert Haas)

Live-Streams sind oft genehmigungspflichtig

Von Dirk Wagner

Ohne Publikum seien seine Songs nur Klang, sagte der US-Musiker Dave Grohl jüngst über die Bedeutung von Live-Konzerten. Corona-bedingt ist solcher Klang seit einiger Zeit allerdings eine der wenigen Möglichkeiten für Künstler, ihrem Publikum zu begegnen. Live-Streams im Internet lassen Zuschauer darum teilnehmen an Veranstaltungen, denen sie wegen der Infektionsgefahr physisch fernbleiben müssen. Spätestens wenn solche Angebote wie von der "Club & Kulturkommission Augsburg" gebündelt werden, wird deutlich: Das ist das bessere Kultur-Fernsehen!

Aber auch einzeln gilt jeder Stream im Internet als Rundfunk, wenn er verschiedene Kriterien erfüllt. Nämlich wenn er erstens nur linear genutzt werden kann, also nur zu einer Sendezeit, die die Nutzer nicht beeinflussen können. Wenn er zweitens potenziell mehr als 500 gleichzeitige Nutzer zulässt, was auf den gängigen Foren wie Youtube oder Facebook zutrifft. Und wenn er drittens redaktionell gestaltet ist, was spätestens mit dem ersten Kameraschwenk der Fall ist. Insgesamt fallen solche Angebote in Bayern darum unter die Aufsicht der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), die diese erst genehmigen muss. Infolge der aktuellen Ausnahmesituation hat die BLM allerdings ihr Zulassungsverfahren vereinfacht. Noch bis zum 1. Juli können Streams dort kostenfrei angezeigt werden. "Ein solches Angebot wird auf Grundlage der Anzeige vorläufig geduldet, da das Abwarten eines Zulassungsverfahrens bei krisenbedingt kurzfristig geplanten und nicht auf längere Zeit angelegten Übertragungen im Einzelfall nicht zumutbar ist", betont Thorsten Schmiege, Geschäftsführer der BLM.

Zugleich besteht eine Anzeigepflicht, wie dem Kulturverein "ars musica" mitgeteilt wurde. Normalerweise bietet dieser Künstlern ein Forum auf einer kleinen Bühne im Stemmerhof. Dass die Übertragung seiner Veranstaltungen im Internet ein genehmigungspflichtiges Rundfunkprogramm darstellt, hatte der Verein nicht geahnt. Weil Bußgelder angedroht wurden, folgte er aber der Aufforderung der BLM. "Eigentlich will ich mich nicht mit der BLM rumärgern, sondern ein Konzept entwickeln, wie wir die Bühne wieder bespielen können", sagt Michaila Kühnemann, die zweite Vorsitzende des Vereins. Andererseits überlegt sie, demnächst auch eine Mischung aus Live-Konzert mit Publikum vor Ort und Streaming-Konzert anzubieten: "Wir haben eher älteres Publikum. Die wollen sich vielleicht noch nicht in ein kleines Wohnzimmer-Theater setzen, selbst wenn es im Herbst für uns wieder erlaubt sein sollte, live Konzerte zu veranstalten", sagt Kühnemann. Dass Sicherheitsvorkehrungen dann womöglich nur 12 Gäste zulassen, unterstreicht die eventuelle Effizienz solcher Mischform.

Der Münchner Kulturreferent Anton Biebl ist ohnehin davon überzeugt, dass einige digitale Angebote auch nach der Aufhebung der Beschränkungen die Kulturwelt nachhaltig beeinflussen: "Auch, wenn die niemals ein Live-Erlebnis ersetzen werden, bietet das, was wir aktuell zwangsläufig im digitalen Raum anbieten und erleben, Ansatzpunkte und Erfahrungswerte, von denen die Kulturbranche nach dieser sehr belastenden Zeit profitieren kann", sagt Biebl und weist darauf hin, dass das diesjährige Dok-Fest komplett digital realisiert wurde und mit rund 75 000 gezählten Zuschauern sein Publikum sogar vergrößert habe. "In diesem Sinne begrüße ich, dass die Bayerische Landeszentrale für neue Medien ein pragmatisches Vorgehen bei Live Streaming anbietet, das heißt die Anmeldungen aktuell gratis genehmigt und auch eine Verlängerung dieser Regelung in Aussicht gestellt hat", so Biebl.

Erste Bedenken, die dabei dem Vorsitzenden des Jazzclubs Unterfahrt, Michael Stückl, kamen, konnte die BLM nach Rücksprache beseitigen. "Ich hatte befürchtet, ich müsste als Rundfunkanbieter jetzt auch noch einen Jugendschutzbeauftragten für unsere Live-Streams benennen. Dabei war das Jugendgefährdendste, was bei uns lief, Jenny Evans' Darbietung von Cheek to cheek", sagt Stückl. Vor allem, dass mit so einer Anmeldung noch mehr Arbeit auf ihn zukomme, die nicht zum Kerngeschäft des Jazzclubs zähle, habe ihn anfangs sehr geärgert. Da diese aber schnell erledigt war, sieht er nun freudig seinem Live-Stream der Organ Explosion nächsten Samstag entgegen: "Sollten jedoch weitere Belastungen auf uns zukommen, werden wir einen Dienst nutzen, der die Streams auf unter 500 Nutzer limitiert", sagt Stückl.

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