Süddeutsche Zeitung

Kritik an Münchner Geschäftsleuten:Hausverbot für den Blindenhund

"Blind oder nicht - der Hund bleibt draußen": Diesen Satz musste sich eine blinde Münchnerin beim Einkaufen von mehreren Geschäftsleuten anhören - obwohl ein Gesetz das Mitnehmen eines Blindenhundes erlaubt. Die Frau ärgert aber etwas anderes.

Von Michael Morosow

Endlich wieder aus dem Haus gehen können, ganz alleine, ohne die führende Hand des Mannes oder von Freunden. Die Münchnerin Heidi Simader-Petrossi hat ein großes Stück Lebensqualität zurückgewonnen, als ihr die Krankenkasse vor Kurzem einen Blindenhund bewilligt hat. Und so ist die 65-Jährige auch sogleich in Oberhaching zu ihrem ersten Einkaufsbummel seit langer Zeit aufgebrochen. "Enzian", ein junger, zum Blindenführhund ausgebildeter Labrador, führte die Sollnerin wunschgemäß zuerst zum Bäcker.

Was ihr hier widerfuhr und was sie in der Folge beim Metzger, in zwei Gemüseläden und in der Drogerie Rossmann erlebte, hat die erblindete Rentnerin fassungslos gemacht. "Blind oder nicht - der Hund bleibt draußen", bekam sie beim Bäcker zu hören, "der Hund kommt hier nicht rein", raunzte man sie im Metzgerladen an, ebenso in drei weiteren Lebensmittelläden. "Wahnsinnig traurig und am Boden zerstört habe ich mich am Ende gefühlt", berichtet Heidi Simader-Petrossi. Aus der erhofften Einkaufstour ist für sie eine Tortur geworden. Mit zwei Ausnahmen: In der Hofpfisterei und in einer zweiten Bäckerei störte sich niemand an dem Blindenhund.

Was die Frau erzürnt, ist nicht die Tatsache, dass die Geschäftsleute mit den Gesetzen nicht vertraut sind, die das Mitführen von Blindenhunden in Verkaufsräumen ausdrücklich erlauben. "Nein, sie zeigen wirklich wenig Herz und Verstand", wertet sie unverblümt das Auftreten des Verkaufspersonals. Einer Rossmann-Verkäuferin hat die agile Rentnerin entsprechend "rausgegeben": Als sie hinausgewiesen wurde, obwohl ihr "Enzian" eindeutig als Blindenhund erkennbar war, fragte sie die Verkäuferin: "Sind jetzt Sie blind oder ich?"

Für die erlittene Diskriminierung hat sie einen Vergleich parat: "Einen Blindenhund auszusperren wäre, als würde man von einem Gehbehinderten verlangen, seinen Rollstuhl vor der Tür zu parken und in den Laden zu robben." Sie werde in Oberhaching nicht mehr einkaufen, solange sich die Geschäftsleute nicht entschuldigen.

Auf indirekte Weise hat dies Ludwig Neumayer, Inhaber eines Feinkostgeschäftes, schon getan. Von der Ausnahmeregelung für Blindenhunde habe er nichts gewusst. "Aber jetzt weiß ich's, und ich habe meine Leute angewiesen, künftig Kunden mit Blindenhunden ins Geschäft zu lassen", sagt er. Auf Unwissenheit des Verkaufspersonals ist nach Darstellung einer Rossmann-Sprecherin auch die Zurückweisung der blinden Frau in Oberhaching zurückzuführen. Kunden mit Blindenhunden seien herzlich willkommen, das hätten die Verkäuferinnen wissen müssen. Florian Schlämmer, Leiter der Abteilung Sicherheit und Ordnung im Landratsamt München, geht hart ins Gericht mit den Oberhachinger Geschäftsleuten: "Ich habe wenig Verständnis dafür, dass hier so wenig Fingerspitzengefühl gezeigt worden ist."

Moderater fällt die Stellungnahme von Robert Böhm, Führhund-Referent im Bayerischen Blinden- und Sehbehinderten-Bundes aus. Er kennt das Problem: Viele Geschäftsleute wüssten nichts von der Ausnahmeregelung für Blindenhunde in der Hygiene-Verordnung, dabei gelte diese Ausnahme überall, selbst in Krankenhäusern. "Das ist einfach nur Unwissen", sagt Böhm.

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SZ vom 22.08.2013/infu
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