Kreisverwaltungsreferat:Neonazi-Demo am 30. April untersagt

Von Dominik Hutter

Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) hat die von dem Münchner Neonazi Philipp Hasselbach angemeldete Protest-Demo gegen das neue NS-Dokumentationszentrum untersagt. Ordnungsamtschef Wilfried Blume-Beyerle will unbedingt verhindern, dass die internationalen Gäste und vor allem die Opfervertreter bei dem Eröffnungsakt am 30. April mit Nazi-Parolen konfrontiert werden. "Dieser Tag hat es verdient, geschützt zu werden", erklärte der Referent. Weil das komplette Verbot einer Demonstration juristisch heikel ist, behilft sich das KVR mit einer Beschränkung: Die Veranstaltung ist zwar prinzipiell zulässig - aber nicht am 30. April, dem Jahrestag der Befreiung Münchens und zahlreicher KZ-Häftlinge sowie des Selbstmords Adolf Hitlers. Das Veto gilt in der gesamten Stadt. Blume-Beyerle geht davon aus, dass wegen der internationalen Medienpräsenz auch eine Verlegung an einen anderen Ort eine ähnlich fatale Wirkung erzielen würde wie die geplante Kundgebung am Karolinenplatz.

Hasselbach, den der Kreisverwaltungsreferent als "stadtbekannten Neonazi" bezeichnet, hatte für den Nachmittag des 30. April unter dem Motto "Gegen antideutschen Schuldkult - weg mit dem NS-Dokumentationszentrum" eine Demonstration direkt vor dem Amerika-Haus angemeldet, in dem der Eröffnungsakt stattfindet. Da die Besucher anschließend einen Rundgang durch die Ausstellung in dem Neubau an der Brienner Straße machen können, hätten sie direkt an den Neonazis vorbeigehen müssen, die über Transparente, Fahnen, Aufkleber und Flugblätter ihre Parolen verbreiten wollten. Unmöglich, wie Blume-Beyerle findet - auch wenn Hasselbach lediglich zehn Teilnehmer angemeldet hatte.

Mit seinem Verbot für den 30. April bezieht sich Blume-Beyerle auf Artikel 15 des Bayerischen Versammlungsgesetzes. Darin steht, dass eine Demonstration verboten oder beschränkt werden darf, wenn sie an einem Tag oder Ort stattfindet, der Symbolkraft für das Gedenken an die NS-Gewaltherrschaft hat und wenn die Opfer in ihrer Würde beeinträchtigt werden können. Dies sieht der Behördenchef als klar erfüllt. Nach KVR-Angaben hat der rechtsradikale Aktivist, der Kreisverbandsvorsitzender der Partei "Die Rechte" ist, bereits angekündigt, juristisch gegen das Verbot für den 30. April vorzugehen - das Ausweichen auf einen anderen Termin komme nicht infrage.

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