Süddeutsche Zeitung

Kraftwerk München-Nord:FDP will zweiten Kohle-Entscheid

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Mit dem Bürgerentscheid "Saubere Luft" sollte der Kohleblock des Heizkraftwerks Nord bis Ende 2022 abgeschaltet werden. Allerdings ist noch immer unklar, welche sinnvollen Alternativen es gibt.

Von Thomas Anlauf

Auf den Tag genau ein Jahr nach dem Bürgerentscheid "Saubere Luft", wonach der Kohleblock des Heizkraftwerks Nord vorzeitig bis Ende 2022 abgeschaltet werden soll, bringt die Fraktion FDP-Hut eine neue Abstimmung über das Thema ins Spiel. Die Stadträte fordern von Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) bis spätestens Ende Januar Aufklärung darüber, wie eine etwaige Versorgungslücke nach dem Aus des Kraftwerks vermieden werden könnte. Auf dieser Grundlage soll der Stadtrat dann die Münchner aufrufen, erneut über die Abschaltung zu entscheiden.

Insbesondere will die Stadtratsfraktion wissen, ob es überhaupt möglich wäre, ein großes Gaskraftwerk statt des Steinkohleblocks bis Ende 2022 in Betrieb zu nehmen. Auch die Frage, wo und wann alternativ zu einem Gaskraftwerk kleine dezentrale Kraftwerke in der Stadt errichtet werden könnten, soll die Stadtspitze nun endlich klären, so die FDP-Hut-Fraktion.

Bereits im Frühsommer hatten SPD und CSU im Rathaus einen Fragenkatalog an die Stadtwerke erarbeitet, da nach dem Bürgerentscheid unklar ist, welche sinnvollen Alternativen es gibt. Auch die ÖDP als Initiatorin forderte Aufklärung, denn ein neues Gaskraftwerk anstelle des Kohleblocks wäre nach Ansicht von ÖDP-Stadtrat Tobias Ruff völlig überdimensioniert und unsinnig. Er glaubt, dass ein kleines Gaskraftwerk völlig ausreichen würde. Für eine große Anlage sind bislang die Grünen, allein, um im Notfall genügend Stromkapazitäten zur Verfügung zu haben.

Unklar ist bislang auch noch, ob nicht sogar die Bundesnetzagentur den Bürgerentscheid vom vergangenen November aushebelt. Denn die Behörde könnte das Kohlekraftwerk als systemrelevant ansehen und so eine vorzeitige Abschaltung verhindern. Das Ergebnis des Bürgerentscheids ist seit diesem Montag nicht mehr bindend, die Bindungsfrist liegt bei einem Jahr.

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Quelle:
SZ vom 06.11.2018
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