Konzertsaal:Gericht weist Konzertsaal-Beschwerde von Architekt Braunfels zurück

Konzertsaal: Der Architekt Stephan Braunfels (rechts) mit seinem Rechtsanwalt Andreas Hinterhäuser vor dem Oberlandesgericht.

Der Architekt Stephan Braunfels (rechts) mit seinem Rechtsanwalt Andreas Hinterhäuser vor dem Oberlandesgericht.

(Foto: Catherina Hess)

Er hatte geklagt, weil ihn der Freistaat nicht für den prestigeträchtigen Architektenwettbewerb um das neue Konzerthaus in München berücksichtigt hatte.

Aus dem Gericht von Stephan Handel

Dem Bau des neuen Münchner Konzertsaals steht - zumindest juristisch - nichts mehr im Weg: Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts wies eine Beschwerde des Architekten Stephan Braunfels gegen das Ergebnis des Architekten-Wettbewerbs zurück. Braunfels war vor allem unzufrieden mit der Bewertung jener Projekte, die er als Referenzen eingereicht hatte - unter anderem die Münchner Pinakothek der Moderne; diese hatte von der Jury nur die zweitbeste Punktzahl erhalten.

Petra Willner, die Vorsitzende Richterin, sagte in der Begründung des Beschlusses, der Senat sehe "den Beurteilungsspielraum der Jury nicht überschritten". Es sei nicht erkennbar, dass die Entscheidung "von sachfremden Kriterien geleitet" gewesen sei. Vor allem aber könne und wolle sich das Gericht "nicht an die Stelle der Gremien setzen".

Zu Braunfels' Einwand, die Kriterien der Ausschreibung seien nicht bestimmt genug gewesen, sagte Willner, diese Kritik sei zu spät eingebracht worden, nämlich erst in dem Verfahren vor dem OLG. Weil bei zurückliegenden Entscheidungen, etwa der Vergabekammer Süd, dieser Punkt nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen sei, könne er nun auch nicht mehr geltend gemacht werden. Gegen die Entscheidung des Senats gibt es kein Rechtsmittel mehr.

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