Süddeutsche Zeitung

Prozess am Amtsgericht München:Genervter Graf, gestrauchelte Radlerin

Ein Herr aus altem bayerischen Adelsgeschlecht muss sich vor dem Münchner Amtsgericht verantworten - er soll beim Gassigehen in Schwabing eine Radfahrerin verletzt haben. Vor Gericht präsentiert der allerdings eine andere Version des Vorfalls.

Von Andreas Salch

Der Angeklagte, ein Graf aus einem alten bayerischen Adelsgeschlecht, ist auf Radler nicht sonderlich gut zu sprechen: "Radfahrer dürfen alles, Fußgänger dürfen nichts", empörte sich der 80-Jährige jetzt vor einem Strafgericht am Amtsgericht München. Am 9. Februar dieses Jahres war der Graf in Schwabing mit seinem Hund Gassi gegangen.

Als er sah, wie eine Frau mit ihrem Rad auf einem Gehweg über den Elisabethplatz fuhr, soll er sie empört am Arm gepackt und angehalten haben. Die Frau riss sich los, stieß dabei aber an ihren Lenker, weshalb sie sich eine leichte Prellung an der rechten Hand zuzog. Nötigung und versuchte Körperverletzung warf die Staatsanwaltschaft dem Adligen daraufhin vor und beantragte bei Gericht den Erlass eines Strafbefehls.

Gegen den legte der 80-Jährige nun allerdings Einspruch ein. Die Anschuldigungen wischte der Mann vom Tisch. Die Radlerin "fuhr in mich rein", behauptete er. Dadurch sei er ins Straucheln geraten. Ob er die Radfahrerin angefasst habe, wisse er nicht. "Mir war nur gegenwärtig, dass etwas passiert war und dass jemand offenbar aus Wut schrie." Es war die Radlerin.

Vor Gericht räumte die 53-Jährige ein, dass sie an jenem Tag auf dem Rad über den Elisabethplatz "gerollt" sei. Ihr sei durchaus bewusst, dass das nicht "ganz okay" war. Aber sie sei immer abgestiegen, wenn ihr jemand entgegengekommen sei. Der Angeklagte indes sei direkt mit seinem Hund auf sie zugekommen und habe sie sogleich angeherrscht, sie solle das Radfahren auf dem Elisabethplatz "unterlassen". Dann habe er sie auch noch festgehalten. Daraufhin habe sie geschrien, und Passanten hätten den Grafen angeschrien, er solle sie in Ruhe lassen.

Die Richterin legte den Fall bei einem Rechtsgespräch bei

Im weiteren Verlauf der Gerichtsverhandlung bezichtigten sich der Graf und die Radlerin noch gegenseitig der Lüge sowie diverser angeblicher Verfehlungen in der Vergangenheit. Die 53-Jährige behauptete unter anderem, dass der Angeklagte, den sie vom Sehen her kenne, seinen Hund nicht ordentlich behandle und sogar schon einmal einen zwölf Jahre alten Buben vom Roller gestoßen habe, weil dieser damit auf einem Gehweg gefahren sei. "Ist nur Lügerei", entgegnete der Graf barsch.

So ließ sich der Fall nicht lösen. Die Richterin regte deshalb ein nichtöffentliches Rechtsgespräch mit dem Vertreter der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger an. Ergebnis: Das Verfahren wurde eingestellt. Die dafür entstandenen Kosten trägt die Staatskasse.

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