Kommunalwahl in Pasing:Die dürfen das

Im Wahlkampf hat die Bürgerinitiative Ausländerstopp den Bahnhofsvorplatz mit ihren Parolen beschallt. Die Auftritte fallen unter die Versammlungsfreiheit

Von Jutta Czeguhn, Pasing

Es geht ums Versammlungsrecht, allerdings liegt der Anlass für die Diskussion in der Zeit vor den Ausgangsbeschränkungen: Zwei Tage nach der Münchner OB-Stichwahl, am 31. März, traf sie ein, die Antwort von Klaus-Dieter Josel, dem Konzernbeauftragten der Deutschen Bahn AG (DB) für den Freistaat Bayern. Josel reagierte auf ein Schreiben, das ihm Dagmar Mosch, die Sprecherin des Grünen-Ortsverbandes in Pasing-Aubing am 17. März gesandt hatte, zwei Tage nach dem ersten Durchgang der Kommunalwahl. Sie wollte vom Bahn-Verantwortlichen Auskunft darüber, warum im zurückliegenden Kommunalwahlkampf wiederholt Auftritte der "Bürgerinitiative Ausländerstopp" (BIA) auf dem bahneigenen Grund vor dem Pasinger Bahnhof haben stattfinden dürfen. "Vielleicht ist es den Verantwortlichen bei der DB nicht bekannt oder klar, um welche politische Gruppierung es sich hier handelt", so Mosch. Die BIA hatte auf dem Vorplatz vis-à-vis eine Leinwand und eine Lautsprecheranlage aufgebaut, und dort ihre Parolen in Reden und Filmen verlautbart. Die Wartenden an der Bushaltestelle gegenüber mussten sich beschallen lassen, ob sie wollten oder nicht. Bei jedem der Auftritte wurde auch Bundespolizei gesichtet.

Gegen diese BIA-Aktionen am Bahnhof hatten Ende Februar parteiübergreifend alle Fraktionen im Bezirksausschuss Pasing-Obermenzing protestiert und die Stadt aufgefordert zu prüfen, ob diese Veranstaltungen mit dem Versammlungsrecht vereinbar seien. Anfang März hatten sie Antwort von Kreisverwaltungsreferent Thomas Böhle erhalten. Der hatte zunächst festgestellt, dass es sich bei den BIA-Auftritten um "erlaubnisfreie" Versammlungen und nicht um genehmigungspflichtige Infostände handele. Böhle verwies hier auf Artikel 8 Grundgesetz, in dem es um die Versammlungsfreiheit geht. Der Pasinger Bahnhofsplatz sei zwar Privatgrund der DB, müsse jedoch in seiner Funktion als "öffentliches Forum" angesehen werden, dem eine besondere Rolle zukomme. Auf einem solchen dürfe die Ausübung des Versammlungsrechts nicht allein von der Zustimmung privater Eigentümer abhängig gemacht werden.

Trotz dieser Erläuterungen hat Grünen-Sprecherin Mosch den DB-Beauftragten Josel mit der Frage konfrontiert, "warum auf dem privaten Grund der DB solche Versammlungen stattfinden können. Wir als Partei haben in der Vergangenheit vom Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München auf unsere Anfragen zum Aufstellen eines Infotisches immer wieder die Antwort erhalten, dass dies Privatgrund ist und wir dort nicht stehen dürfen". In ihrem Schreiben an die DB äußert Mosch zudem die Hoffnung, "dass der großzügige Vorplatz des Pasinger Bahnhofs zukünftig frei von politischen Versammlungen bleiben kann".

In seiner Antwort betont Klaus-Dieter Josel, dass "alle in den letzten Monaten stattgefundenen Veranstaltungen beziehungsweise Versammlungen am Bahnhof München Pasing ordnungsgemäß über das Kreisverwaltungsreferat München angemeldet und genehmigt wurden". Dann erinnert Josel, wie schon Böhle zuvor in seiner Antwort an den Bezirksausschuss, an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Frankfurter Flughafen ("Fraport-Entscheidung") aus dem Jahr 2011, nach dem Versammlungen nicht nur auf öffentlichen Straße und Plätzen, sondern auch auf Flughäfen und Bahnhöfen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig seien. Grundsätzlich würden alle Genehmigungen für Veranstaltungen und Versammlungen dem Bayerischen Versammlungsgesetz unterliegen. Der Antrag sei über die zuständige Behörde zu stellen. Werde dieser für eine Fläche der Deutschen Bahn genehmigt, so werde die DB darüber informiert. Die DB Station & Service AG als Betreiber des Bahnhofs Pasing hat hier laut Josel "keinen Einfluss auf das Genehmigungsverfahren und muss die Genehmigung als bindend annehmen". So sei es auch im Fall der BIA-Versammlung gewesen.

"Wir als Unternehmen müssen davon ausgehen, dass die Anträge von der zuständigen Behörde in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei sorgfältig auf den Inhalt und deren politische Hintergründe geprüft wurden", schreibt der Bahnbeauftragte. Der DB Station & Service AG stehe es in so einem Fall einzig zu, Bereiche auf den Flächen am Bahnhof zuzuweisen, so dass der Bahnbetrieb nicht beeinträchtigt werde. "Hieraus kann jedoch in keinerlei Weise eine unterstützende Haltung für jegliche Gruppierungen oder Organisationen durch die Deutsche Bahn abgeleitet werden", betont Josel.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: