Wer seine Stimme bei der Kommunalwahl in München abgibt, hat es mit einem komplizierten Wahlsystem zu tun, aber auch mit mehreren Wahlzetteln – dem gelben für die Wahl des Oberbürgermeisters, dem grünen für den Stadtrat, und einem weißen für die Wahl des jeweiligen Bezirksausschusses.
Warum werden Bezirksausschüsse überhaupt gewählt?
Das regelt Artikel 60 der Bayerischen Gemeindeordnung. Danach sind in Städten mit mehr als einer Million Einwohner Bezirksausschüsse zu wählen, die sich um Angelegenheiten ihrer Stadtbezirke kümmern. Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern dürfen Bezirksausschüsse bilden. In Bayern ist dies außer in München, wo die Gremien gewählt werden müssen, nur noch in Ingolstadt der Fall. Die Bezirksausschüsse haben die Aufgabe, ihre Stadtviertelinteressen im Lichte der Belange der gesamten Stadt zu vertreten, in die Stadtpolitik Ortskompetenz einzubringen und die Bürger an Entscheidungsprozessen zu beteiligen.
Welche Rechte haben die Bezirksausschüsse?
Jeder Bezirksausschuss hat bis ins Detail ausbuchstabierte Kompetenzen, die von Unterrichtungs- über Anhörungsfälle bis zu Entscheidungsbefugnissen reichen. Die Rechte der Stadtteilgremien wurden über Jahrzehnte immer wieder erweitert, mehrfach durch Anordnung der Oberbürgermeister. Die unmittelbare Einflussnahme eines Bezirksausschusses ist auf den jeweiligen Stadtbezirk begrenzt. Angelegenheiten von überörtlichem Interesse, zu denen die Gremien angehört werden, laufen dann in allen betroffenen Stadtbezirken durch.
Entscheiden dürfen die Bezirksausschüsse etwa, wie Straßen, Plätze, Fußgängerbereiche, öffentliche Grünflächen oder Spiel- und Sportplätze gestaltet werden sollen. Die Bezirksausschüsse sind auch zuständig für die Benennung von Straßen und Plätzen im Stadtbezirk, soweit damit keine persönlichen Ehrungen verbunden sind. Sie entscheiden über die Projektplanung und den Ausbau von Straßen und Plätzen bis 500 000 Euro und über Projektaufträge bei städtischen Bauprojekten mit Bausummen zwischen 500 000 und 2,5 Millionen Euro.
Bei Bausummen von mehr als 2,5 Millionen Euro für städtische Bauvorhaben werden sie angehört. Auch die Überlassung von Flächen für Veranstaltungen jeglicher Art auf gemeindeeigenen Plätzen und Grundstücken gehört zu den Anhörungsfällen, während sie etwa über den Stand der Planungsarbeiten und Planfeststellungsabschnitte für den U-Bahn-Bau oder über die Genehmigung, die Ablehnung und den Rückbau von Standorten für Wertstoffcontainer nur unterrichtet werden.
Haben die Bezirksausschüsse ein eigenes Budget?
Den 25 Münchner Bezirksausschüssen stehen jährlich derzeit insgesamt etwa vier Millionen Euro zur Verfügung. Pro Einwohner wurden dabei zuletzt 2,57 Euro veranschlagt. Davon werden 15 Prozent als Sockelbetrag gleichmäßig auf alle Bezirksausschüsse verteilt. Die verbleibenden 85 Prozent richten sich nach der Bevölkerung des jeweiligen Stadtbezirks. Mit dem Geld können Bezirksausschüsse städtische Leistungen bestellen, etwa Spielgeräte und Tore für Spiel- und Bolzplätze aufstellen lassen oder auf Antrag Projekte von Vereinen und Initiativen fördern, die die Lebensqualität im eigenen Umfeld verbessern helfen.
Können Bürger an der Stadtviertelpolitik unmittelbar mitwirken?
Die irrige Meinung, Anwohner dürften bei den Abstimmungen der Bezirksausschüsse ebenfalls ihre Hand erheben, ist immer wieder in den Sitzungen zu beobachten. Stimmberechtigt sind aber lediglich die gewählten Mitglieder. Allerdings ist bei den monatlichen Zusammentreffen der Vollversammlungen gewöhnlich eine Bürgersprechstunde oder Bürgerviertelstunde auf der Tagesordnung vorgesehen, in der Betroffene eigene Anliegen schildern und um Unterstützung bitten können. Außerdem gibt es mindestens einmal im Jahr eine Bürgerversammlung, bei der Bürger Anträge oder Anfragen stellen dürfen und bei der auch der oder die Bezirksausschussvorsitzende einen Rechenschaftsbericht abgibt.
Warum gibt es am Wahlabend noch keine Ergebnisse der Bezirksausschusswahl?
Am Wahlabend werden erst die Stimmen für die Wahl des Oberbürgermeisters ausgezählt, danach die Stimmen für den 80-köpfigen Stadtrat. Da bei der Stadtratswahl kumuliert und panaschiert werden kann, also Stimmen gehäufelt und auch über verschiedene Listen verteilt werden können, ist diese Auszählung am Wahlsonntag noch nicht zu Ende. Bei der Wahl 2020 wurden die Bezirksausschuss-Ergebnisse deshalb erst am Ende der nachfolgenden Woche bekannt gegeben.

