Kommentar:Schwierige Balance

Um homogene Strukturen zu schützen, ist ein Bebauungsplan notwendig, der klare Perspektiven aufmacht, aber auch ebenso klare Grenzen setzt

Von Thomas Kronewiter

Man möge sich einmal in die Lage einer Erbengemeinschaft versetzen, der ein großes Grundstück mit einem alten Häuschen oder einer alten Villa zufällt. Sollen die Erben auf den willkommenen Vermögenszuwachs verzichten - wo man Haus und Grund ohnehin unter mehreren aufteilen muss, wo das Festhalten am Bestand oft genug erst einmal kostet statt etwas einzubringen, wo im Gegenzug sogar obendrein meist Erbschaftssteuer anfällt? In vielen Fällen ist der Verkauf die auf der Hand liegende Lösung, oft logischer als die Übergabe an einen Erben, der dann alle anderen auszuzahlen hat.

Das Sollner Beispiel ist also kein Einzelfall. Appelle an den Gemeinsinn dürften ebenso wenig bringen wie der Ruf nach dem Eingriff durch Staat, Stadt oder Behörden. Eigentum ist ein hohes, geschütztes Gut - Eingriffsversuche, etwa über den Denkmalschutz, stehen deshalb oft genug auf tönernen Füßen. Das gilt selbst im Hinblick auf die nun wieder beklagte Verzögerung bei der Einführung eines Rahmenplans, wie er schon für ein Laimer Ensemble eingeführt worden ist. Für Alt-Solln ist ein solcher angekündigt, ebenso wie für weitere Münchner Gartenstädte. Aber in Laim hat sich bereits gezeigt, dass die Rahmenplan-Umsetzung juristisch nicht bindend ist - jedenfalls nicht so, wie es ein Bebauungsplan wäre. Es kommt dazu, dass die seit Jahren intensivierten Bemühungen der Stadtspitze und im Vollzug dann auch der Lokalbaukommission, auf Biegen und Brechen mehr Wohnraum zu schaffen, dem schönen Ziel, identitätsstiftende Ensembles zu erhalten, im Wege stehen kann.

Was also tun? Ein Bebauungsplan, der klare Perspektiven aufmacht, aber auch ebenso klare Grenzen setzt, ist der Königsweg. Möglicherweise sind dabei das am Freitag verabschiedete Bundesgesetz und dessen Option, sektorale Bebauungspläne zu erlassen, sogar hilfreich. Ein Rahmenplan, der Kriterien aufstellt und den Bauherrn mit Beratung und Überzeugungsarbeit begegnet, ist besser als nichts. Der Denkmalschutz kann jedenfalls, das hat sich immer wieder gezeigt, nur in den Fällen helfen, in denen tatsächlich ein Denkmal vorhanden ist.

Alle Ansätze verlangen personalintensive Befassung. Daran könnte jedes Bemühen um die rechte Balance zwischen Wohnungsbau und -erhaltung scheitern. Denn wie das städtische Planungsreferat und die Lokalbaukommission all das leisten sollen, ist angesichts der Personalausstattung und der finanziellen Lage der Stadt die nächste Frage.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: