Kommentar:Nur ein Feigenblatt

Die neue Boots­verordnung des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen trägt zum Schutz der Isar kaum etwas bei. Sie bestraft nur diejenigen, die den Fluss ohnehin als das begreifen, was er ist: ein wertvoller Naturraum, den es zu achten gilt

Von Martin Mühlfenzl

Die natürliche Lebensader der Region verdient besonderen Schutz. Vor allem im Sommer, wenn Tausende Ausflügler an und auf der Isar unterwegs sind und der Fluss vom Sylvensteinspeicher über den Georgenstein bis hin zum Flaucher zu einem verdreckten Freizeitpark verkommt. Die neue Bootsverordnung des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen aber trägt zum Schutz der Isar kaum etwas bei; sie bestraft nur diejenigen, die den Fluss als das begreifen, was er ist: ein wertvoller Naturraum, den es zu achten gilt.

Das eigentliche Ziel der Politik, und in diesem Fall namentlich jenes des Tölzer Landrats Josef Niedermaier, war es ja, die unsäglichen Zustände an und auf der Isar gerade im Sommer möglichst zu beenden. Den Horden an Schlauchbootfahrern Einhalt zu gebieten, die betrunken den Fluss hinunterschippern, auf Kiesbänke steigen und Müll hinterlassen. Mit einer Verordnung, die den Zugang im Frühjahr, Frühsommer und Herbst einschränkt, wird dieses offensichtliche Problem aber nicht angegangen. Vielmehr leiden darunter nur umsichtige Wassersportler, Kajakfahrer, Paddler und Kanuten, die sich an alle Regeln halten - und mehr noch: zum Erhalt der Isar als schützenswertes Refugium beitragen.

Anstatt im Alleingang ein striktes Regelwerk aufzustellen, das nur ein politisches Feigenblatt ist, hätte der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen den Schulterschluss mit der Stadt und dem Landkreis München für gemeinsame Lösungen suchen sollen, die tatsächlich zum Schutz des Flusses beitragen.

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