Kommentar:Missbrauchter Denkmalschutz

Egal wie man zu dem Neubauprojekt steht: Denkmalschutz darf nicht wie bei der Villa an der Kolbergstraße 5 zum Spielball privater oder politischer Interessen werden

Von Alfred Dürr

Ein Haus im vornehmen Viertel Herzogpark erregt Aufsehen, das weit über die örtliche Situation hinaus geht. Die 90 Jahre alte Villa an der Kolbergerstraße 5 soll abgerissen und durch einen Neubau mit luxuriösen Eigentumswohnungen ersetzt werden. Ein Stück Idylle verschwindet, und der künftige Block verschattet den Nachbarn buchstäblich die gute Aussicht und Stimmung. Seit Jahren kämpft eine Bürgerinitiative für den Erhalt der Villa. Das ist ihr gutes Recht. Der Streit zwischen der Stadt und dem Investor um den Neubau wurde mit beispielloser Ausdauer und Härte, mit Gutachten und Gegengutachten geführt. Nun hat das Verwaltungsgericht einen Schlussstrich unter die Auseinandersetzung gezogen: Die Villa ist kein Denkmal. Das Maß der baulichen Veränderungen in und an dem Gebäude ist zu hoch.

Die Auseinandersetzung hat gezeigt, dass der Denkmalschutz instrumentalisiert werden sollte, um umstrittene Bauprojekte in der Stadt zu verhindern und um die Wünsche der Nachbarschaft durchzusetzen. Die Stadt tat nichts, um das langwierige Verfahren voranzubringen. Im Gegenteil, die Verwaltung schien testen zu wollen, wie weit man einen Investor, der auf seinem Grundstück enger und größer bauen will, in die Schranken weisen kann.

CSU-Politiker wie der Landtagsabgeordnete Robert Brannekämper oder Ex-Kultusminister Thomas Goppel, der auch Vorsitzender des Landesdenkmalrates ist, stilisierten die Kolbergerstraße zum Präzedenzfall für den Wert des Denkmalschutzes in Bayern. Doch damit erweist man der Bewahrung alter Bauten keinen guten Dienst. Egal wie man zu dem Neubauprojekt steht: Denkmalschutz darf nicht zum Spielball privater oder politischer Interessen werden. Diese Lehre muss man aus dem Fall Kolbergerstraße ziehen.

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