Süddeutsche Zeitung

Kommentar:Fragwürdiger Rüffel

Das Simon-Wiesenthal-Zentrum hat München in seine "Top Ten" der übelsten antisemitischen Ereignisse aufgenommen. Es hat dabei allerdings eine seltsame Auswahl getroffen

Von Jakob Wetzel

Ja, es gibt Antisemitismus in München. Die Polizei zählte 2015 in der Stadt 13 Straftaten gegen Juden, von Hakenkreuz-Schmierereien bis zur Schändung einer Ausstellung über jüdisches Leben. Jetzt hat das Simon-Wiesenthal-Zentrum (SWC) in seiner "Top Ten" der übelsten antisemitischen oder antiisraelischen Ereignisse München mit einer "unehrenhaften Erwähnung" bedacht. Man könnte meinen, die Stadt habe damit die Quittung erhalten.

Doch das wäre falsch, der Rüffel hat mit jenen Straftaten nichts zu tun. Das SWC hält etwas anderes offenbar für übler: Die Stadt hat einen Vortrag mit Diskussion im Gasteig nicht von vornherein unterbunden. Die Jüdisch-Palästinensische Dialoggruppe durfte über die von ihr unterstützte Kampagne "Boykott, Kapitalabzug und Sanktionen" (BDS) sprechen; und zwar laut SWC auch noch am Jahrestag der Reichspogromnacht.

Dass dieses Datum nicht stimmt (der Vortrag war zwei Tage früher), tut wenig zur Sache. Die Kampagne ist in der Tat mindestens fragwürdig. Aber die Rüge geht nicht an sie, sondern an die Stadt - und diese steht nun in einem Papier mit den Terroristen des IS oder auch mit Breslau, wo Rechtsradikale eine als Jude hergerichtete Puppe verbrannten, unbehelligt von der Polizei. Illustriert ist Münchens "Erwähnung" mit einem Foto aus Regensburg vom 10. November 1938: Nazi-Schergen führen Juden zum Bahnhof.

Diese Überhöhung ist nicht nur unangemessen, sondern auch kontraproduktiv. Wer die Offenheit für eine Diskussion in eine Reihe stellt mit dem Auswurf judenfeindlicher Stereotype, verharmlost diese. Und, boshaft gefragt: Ist eine Debatte für das SWC tatsächlich übler als ein Anschlag auf eine Ausstellung in München? Der Vortrag hat international mehr Rummel ausgelöst, aber das darf kein Kriterium sein. Denn dafür ist das Problem zu ernst.

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Quelle:
SZ vom 31.12.2015
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