Süddeutsche Zeitung

Drohnen über München:Gefahr in der Luft

  • Immer öfter setzen Privatpersonen oder kleinere Unternehmen Drohnen ein, um Filmaufnahmen zu machen oder einfach nur zum Spaß damit herumzufliegen.
  • Für Rettungshubschrauber kann das zum Problem werden. Viele Menschen, die die ferngesteuerten Fluggeräte steuern, kennen die Vorschriften nicht; so hat bemannter Flugverkehr etwa immer Vorrang.
  • Bislang hat es noch keine Unfälle gegeben - doch die Luftretter fordern mehr Aufklärung.

Von Marco Völklein

Noch, sagt Dietmar Gehr, Pilot bei der DRF Luftrettung am Klinikum Großhadern, sei nichts passiert. "Gott sei Dank", schiebt er nach. Doch über kurz oder lang könnte es zu einem Unfall oder zumindest zu brenzligen Situationen kommen, zwischen einem Rettungshelikopter, wie Gehr ihn regelmäßig steuert, und einer Drohne. "Wir sehen die möglichen Gefahren und möchten rechtzeitig darauf hinweisen", sagt Gehr. Immer öfter setzen Privatpersonen oder kleinere Unternehmen Drohnen ein, um Filmaufnahmen zu machen oder einfach nur zum Spaß damit herumzufliegen. Für die Rettungshubschrauber aber könnten diese ferngesteuerten Fluggeräte zu einem ernsten Problem werden.

München ist davon gleich doppelt betroffen. Denn an der Isar betreibt nicht nur die DRF den Hubschrauber "Christoph München", der am Klinikum Großhadern stationiert ist und vor allem Intensivpatienten transportiert. Mit "Christoph 1" ist ein weiterer Rettungshelikopter unterwegs, der vom ADAC betrieben wird und am Klinikum in Harlaching stationiert ist. Beide sind im Einsatz oft in relativ niedrigen Höhen und immer wieder auch über Wohngebieten unterwegs. Nicht selten landen die Notfallretter auf Wiesen oder in Parkanlagen, auf größeren Parkplätzen oder Sportstätten in der Nähe eines Unfallortes. Und gerade von solchen Flächen aus lassen viele Drohnen-Fans gerne ihre Geräte aufsteigen.

Viele Nutzer kennen die Vorschriften nicht

Was diese aber häufig nicht wissen: "Bemannter Flugverkehr hat stets Vorfahrt", sagt Pilot Gehr. Drohnen müssten umgehend Platz machen, wenn sich ein Helikopter nähert. "Viele kennen aber diese und viele andere Vorschriften nicht", sagt Gehr. Drohnen gebe es mittlerweile für wenig Geld im Elektromarkt, "viele nehmen so ein Ding einfach und lassen es fliegen - ohne dass sie groß die Hinweise in der Packung lesen".

Auch der ADAC sieht die Sache mit den Hobby-Drohnen mittlerweile sehr kritisch: Für Rettungshubschrauber stellten auch schon kleinere Modelle eine ernstzunehmende Gefahr dar, sagt Klub-Sprecherin Katharina Luca. Seit die Fluggeräte erschwinglich geworden seien, würden sie von immer mehr Hobby-Piloten genutzt, die sich nicht alle an die Vorschriften hielten.

Nach den gesetzlichen Vorgaben dürfen die Drohnen nur in Sichtweite geflogen werden. "Insbesondere außerhalb des Sichtflugs können sie ein Sicherheitsrisiko darstellen", sagt Petra Hentschel von der DRF Luftrettung. Modelle unter fünf Kilogramm dürfen laut ADAC ohne spezielle Erlaubnis aufsteigen, zwischen fünf und 25 Kilogramm ist eine Erlaubnis der Luftfahrtlandesbehörde notwendig. Längst nicht jeder Pilot wisse, dass dafür eine gesonderte Halterhaftpflichtversicherung nötig sei, sagt ADAC-Sprecherin Luca: "Gerade Neueinsteigern ist das weitgehend unbekannt."

Pilot Gehr fordert daher eine Aufklärungspflicht der Hersteller oder der Vertriebsstellen. Außerdem spricht sich der ADAC dafür aus, dass die Fluggeräte verpflichtend mit einem Anti-Kollisionslicht unterwegs sein müssen. Um brenzlige Situationen auch künftig zu vermeiden.

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SZ vom 20.04.2015/vewo
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