Süddeutsche Zeitung

Universitätsklinikum Großhadern:Klinik muss Witwe Krankenakte aushändigen

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Von Uwe Ritzer

Im Fall einer Frau aus Coburg, die Einsicht in die vollständige Patientenakte ihres verstorbenen Mannes verlangt, musste das Universitätsklinikum in Großhadern eine juristische Niederlage einstecken. In einem Zivilstreit mit der Witwe entschied das Amtsgericht München, dass die Klägerin Anspruch auf die komplette Akte hat. Die Klinik muss ihr diese überlassen, gegen Erstattung der Kopierkosten, wie es heißt. Der Mann, ein Coburger Unternehmer, war am 8. Januar 2017 nach einer Beinamputation auf einer Intensivstation im Klinikum Großhadern verstorben. Seither verlangt seine Frau vergeblich die Einsicht in die kompletten Behandlungsunterlagen. Die examinierte Krankenschwester hegt den Verdacht, dass es zu Behandlungsfehlern gekommen ist.

Doch seit mehr als anderthalb Jahren rückt die Uni-Klinik die Patientenakte nicht heraus. Mal heißt es, sie sei nicht mehr vorhanden, dann werden der Witwe doch wieder einzelne Befunde übersandt. Auch steht der Verdacht im Raum, dass zumindest ein Dokument erst im Nachhinein erstellt wurde und möglicherweise eine Fälschung ist.

Das Klinikum gab zunächst keine Stellungnahme ab

Wolfgang Hacker, der Anwalt der Frau, zeigte sich zufrieden mit dem Richterspruch. Er hatte auf das Patientenrechtegesetz gepocht, in dem ein grundsätzlicher Anspruch von Betroffenen und deren Erben auf die Patientenakte festgeschrieben ist. Hacker will nun das weitere Vorgehen mit seiner Mandantin besprechen. Möglich wäre es, das Klinikum mit Vollstreckungsmaßnahmen zur Herausgabe der Krankenakte zu zwingen. Vor weiteren Schritten will Hacker die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

Für die Uni-Klinik ist der Vorgang peinlich: Die Frage ist, wie sorgfältig in einer der größten deutschen Kliniken mit Patientendaten umgegangen wird und ob es sich um einen Einzelfall handelt. Das Klinikum gab zunächst keine Stellungnahme ab. Es kann binnen vier Wochen Rechtsmittel einlegen.

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Quelle:
SZ vom 11.08.2018
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