Dass Poschner's Hühner- und Entenbraterei dieses Jahr erstmals seit 80 Jahren nicht auf der Wiesn zum Zug kommt, hat bei vielen Stammgästen Unmut erzeugt, dem sie in Briefen an Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) und dessen Vize Josef Schmid (CSU) Luft gemacht haben. Manche sprachen von Vetternwirtschaft. Und auch Florian Besold, der Anwalt der Wirtsfamilie Luff, die das Zelt betrieben hat, betont, er könne die Entscheidung nicht nachvollziehen. Nun also klagen die Wirte gegen die Ablehnung. Besold stellt vor allem die Vergabekriterien in Frage.
Diese wurden erst im vergangenen Jahr geändert. Seither gelten für die Gastronomie 13 Bewertungskriterien für die es jeweils maximal elf Punkte gibt. Unter anderem zählen die Kriterien Volksfesterfahrung, Ausstattung, technischer Standard und Ökologie dazu, aber auch die Anziehungskraft und Tradition, das heißt: Je beliebter und länger ein Betrieb schon auf der Wiesn ist, desto mehr Punkte bekommt er.
Punkte reichten nicht für den Traditionsbetrieb
Zumindest in diesen Punkten hatte also Poschners Braterei als Traditionsbetrieb eindeutig die Nase vorn gegenüber dem Mitbewerber, der sich mit einem neuen Zelt beworben hatte. Es reichte trotzdem nicht, denn alle Kriterien werden gleich gewichtet. Werauf der Homepage muenchen.de die Suchbegriffe "Oktoberfest" und "Bewertungskriterien" eingibt, findet die komplette Liste.
Während die großen Brauereizelte und die Zelte der Schützengilden für die Wiesn gesetzt sind, müssen sich die kleinen Betriebe jedes Jahr von Neuem bewerben. Das ist bei fast allen Volksfesten in Deutschland gängige Übung. Es lässt den Kommunen als Veranstalter die Möglichkeit, die Stellpläne auch kurzfristig zu ändern, beispielsweise aus Sicherheitserwägungen.
Thema kommt noch einmal auf die Tagesordnung
Große Aussichten auf Erfolg räumt die Stadtspitze der Klage der Luffs offenbar nicht ein. Josef Schmid bestätigte, dass das Thema am Dienstag noch einmal auf die Tagesordnung des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft kommt. Das habe aber rein formale Gründe. "Das Rechtsamt ist zu der Auffassung gelangt, dass die bei uns eingegangenen Beschwerdeschreiben als Petition zu werten sind, und wir haben ja beschlossen, uns mit der neuen Form von Petitionen auch im Stadtrat zu befassen." Zum laufenden Verfahren wollte sich Schmid nicht äußern.
Auch Wiesn-Stadtrat Georg Schlagbauer (CSU) meint: "Es ist klar, dass da alle Register gezogen werden. Jetzt muss halt das Gericht entscheiden." Er ist aber zuversichtlich, dass der Beschluss bestätigt wird. Das Verfahren sei sehr transparent, jede Wertung werde mehrfach überprüft. Klagen gebe es immer wieder, ohne dass sie zu einem Erfolg führten. "Auf der Wiesn gibt es keine Erbhöfe, und wir wechseln ja jetzt auch nicht von einer Hühnerbraterei zu einem Champagner- und Partyzelt." Tatsächlich habe Able in der Punktewertung "deutlich vorne" gelegen, weshalb der Stadtrat dessen Zulassung auch einstimmig gebilligt habe.
Bewerbungsschluss für 2015 war der 31. Dezember. Josef Able, der vorgezogene Wirt, hatte sich nur mit seinem mittleren Zelt "Goldener Hahn" beworben und nicht wie sonst auch noch mit einem Imbissstand. Mit derselben Methode hatte auch sein Bruder Siegfried Able schon im vergangenen Jahr Erfolg gehabt, er wurde mit dem Marstallzelt Nachfolger von Sepp Krätz' Hippodrom.