Klage vor Verwaltungsgericht:Gott gegen Rundfunkgebühren

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  • Der Münchner Michael Wladarsch klagt gegen die Gebührenabteilung des Bayerischen Rundfunks (BR) und arguemtiert dabei mit dem Fliegenden Spaghettimonster.
  • Die Nudel-Gottheit sei ebenso absurd oder nicht absurd wie jede andere auch, argumentiert der Grafiker.
  • Was er sich nun erhofft? "Das Gericht soll klären, warum es Privilegien für die ohnehin privilegierten Kirchen gibt."

Von Stefan Mühleisen

Es ist ruhig geworden um das Fliegende Spaghettimonster. Seit Bruder Spaghettus im Dezember 2014 in der Uckermark zum Missfallen der örtlichen Kirchen eine Nudelmesse veranstalte, war von der Spott-Religion nichts mehr zu hören. Doch nun könnte die Münchner Sektion des Bundes für Geistesfreiheit (BfG) der kuriosen Lehre neue Aufmerksamkeit verschaffen. In einer Klage vor dem Münchner Verwaltungsgericht führt er die Nudel-Gottheit gegen die Gebührenabteilung des Bayerischen Rundfunks (BR) ins Feld. Eine "Satire-Aktion mit ernstem Hintergrund", wie der BfG-Vorsitzende und Klageführer Michael Wladarsch sagt. "Das Gericht soll klären, warum es Privilegien für die ohnehin privilegierten Kirchen gibt."

Der 54-jährige Schwabinger betreibt in der Georgenstraße sein Grafikbüro 84 GHz. Als Münchner Vorsitzender setzt er sich für die Grundsätze des BfG ein, einer atheistischen Weltanschauungsgemeinschaft, die seit dem Krieg als Körperschaft des öffentlichen Rechts firmiert - so wie die christlichen Kirchen oder Israelitischen Kultusgemeinden auch. Sonderregeln für die Konfessionen lehnt dieser Bund der Atheisten ab - und eine solche ist zum Beispiel im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag unter Paragraf 5, Absatz 5, festgelegt. Dort steht, dass "Betriebsstätten, die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind", keine Rundfunkgebühren zahlen müssen.

Sicherheitshalber vom Pastafari geweiht

Als Wladarsch davon vor zwei Jahren erfuhr, stellte er sofort die Überweisungen der Gebühren, die für sein Grafikbüro anfielen, ein. Er beschied dem BR, der in Bayern das Geld eintreibt: Sein Büro diene der Ausübung seiner Weltanschauung - deshalb nehme er jetzt die Ausnahmeklausel in Anspruch. "Doch das Gesetz verlangt einen Gott, den wir ja nicht haben", berichtet Wladarsch. "So habe ich, um sicherzugehen, meine Betriebsräume nach dem religionstypischen Ritus des Fliegenden Spaghettimonsters weihen lassen." Ein sogenannter Pastafari habe mit einer Spülbürste Nudelwasser verspritzt, erzählt Wladarsch und fügt hinzu: Diese Gottheit sei ebenso absurd oder nicht absurd wie jede andere auch.

Das Bekenntnis zu dem Nudelwesen mit den Stielaugen hat 2005 der US-Physiker Bobby Henderson erfunden. Es ist eine Religions-Persiflage als aufklärerische Antwort auf den Kreationismus, also die Lehre, dass Gott alles in der Welt in seiner heutigen Form geschaffen habe. Weltweit hat der Ulk-Kult mit den Nudeln angeblich zehn Millionen Anhänger; in Deutschland zählt die zugehörige Facebook-Gruppe immerhin mehr als 1600 Mitglieder.

Was ist ein gottesdienstlicher Zweck? Und gibt es Gott?

Für den BR hört bei den Rundfunkgebühren allerdings der Spaß auf. Er strengte ein Mahnverfahren gegen Wladarsch an - und dagegen klagt er nun. Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts an der Bayerstraße wird sich am kommenden Mittwoch damit beschäftigen. Der Streitwert liegt nach Wladarschs Angaben bei 400 Euro. Derweil verkündet der BfG im aktuellen Newsletter, man erhoffe sich so höchstrichterliche Klarheit über Gott - und für den Fall seiner oder ihrer Existenz, was genau einen gottesdienstlichen Zweck ausmache.

"Die Argumentation ist sicher originell, aber juristisch nicht haltbar", teilt ein BR-Sprecher mit. "Es liegt auf der Hand, dass der Kläger seine Betriebsräume überwiegend für betriebliche Zwecke nutzt und nicht für gottesdienstliche oder vergleichbare Zwecke." Die Rundfunkbeitragspflicht, so wird in der schriftlichen Mitteilung kühl klargestellt, könne nicht von eigenen Gestaltungsmöglichkeiten wie selbstdefinierten Widmungen abhängen.

Dabei stellt der BR (durchaus gewitzt) gar nicht in Abrede, dass es sich bei der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters womöglich um eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft handelt. Dies hätten "die zuständigen staatlichen Organe zu entscheiden". Innerhalb einer Kirche sei jedoch nur das Sakralbauwerk beitragsfrei, nicht jedoch angeschlossene Räume wie Pfarrheime, Gemeindehäuser oder Verwaltungsgebäude. Mit Blick auf die Gerichtsverhandlung heißt es: "Wir gehen davon aus, dass das Grafikbüro des Klägers als ,normale' Betriebsstätte eingestuft wird."

Wladarsch hält dagegen: "Ein gottesdienstlicher Zweck kann alles sein. Eine Bevorzugung der Kirchen ist nicht statthaft." Notfalls, so kündigt er jetzt schon an, werde der BfG damit bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.

© SZ vom 17.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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