Klage:Verfassungsschutz verstößt bei der Suche nach Mitarbeitern gegen das Gesetz

Klage: Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz in der Knorrstraße in Milbertshofen.

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz in der Knorrstraße in Milbertshofen.

(Foto: Stephan Rumpf)
  • Der Verfassungsschutz hat offenbar bei einem Auswahlverfahren für neue Mitarbeiter gegen das Gesetz verstoßen.
  • Das Verwaltungsgericht hat jetzt in einem Eilverfahren die Ausschreibung des Landesamt München gestoppt.
  • Das Bewerbungsverfahren sei lückenhaft, fehlerhaft und nicht transparent gewesen, so das Gericht.

Von Susi Wimmer

Geschredderte Akten, Ahnungslosigkeit bezüglich der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), Merkwürdigkeiten im Umgang mit dem Attentäter von Berlin: Der Verfassungsschutz kämpft gegen ein schlechtes Image. Und ausgerechnet da legt sich das Landesamt in München selbst noch ein faules Ei ins Nest: Zehn neue Stellen wollte die Behörde mit Politikwissenschaftlern besetzen; bei der Ausschreibung und im Auswahlverfahren allerdings verstießen die Verfassungsschützer gegen so viele Gesetze, dass das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren dem Ganzen einen Riegel vorschob. Sechs der zehn Stellen dürfen deshalb momentan nicht besetzt werden.

Wer was genau beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) zu tun hat, das weiß kein Außenstehender. Die Verfassungsschützer agieren geheim, ihre Aufgabe ist es, Gruppierungen oder Einzelpersonen herauszufiltern und zu beobachten, die eine politisch extremistische Gesinnung verfolgen. Vergangenes Jahr bekam die Behörde knapp 100 neue Stellen bewilligt, zehn sollten mit Politologen besetzt werden. Die Stellen wurde intern wie extern ausgeschrieben. Von außerhalb der roten Backsteinmauern an der Knorrstraße erreichten die Behörde 340 Bewerbungen, intern interessierten sich sechs Mitarbeiter. Gerade bei Behörden gelten allgemein bekannte und strikte Regeln zur Stellenvergabe.

In diesem Fall luden der Leiter der Personalstelle sowie der Leiter der Öffentlichkeitsarbeit zwischen März und Juni vergangenen Jahres 18 externe und die sechs internen Interessenten zum Test. Sie wurden nicht interviewt, sondern mussten auch aus mehreren Quellen einen Text zum Thema Rechtsextremismus schreiben, der als Pressemitteilung verwendbar gewesen wäre, sowie eine Statement zu einem Zitat des Bundespräsidenten.

Die Bewerber wurden mit Schulnoten bewertet, die "Juroren" kritzelten zum Teil handschriftlich unleserliche Bewertungen auf die Unterlagen. Einer der sechs Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, der spätere Kläger, gefiel nicht. Seine Leistung wurde mit der Note 3-4 bewertet, im Juli legte er Widerspruch gegen das Auswahlverfahren ein. Mittlerweile hatte das Landesamt eine Stelle für einen Absolventen des Studiengangs Public Management umgewidmet und drei der ausgeschriebenen Stellen bereits mit Politikwissenschaftlern besetzt.

Die spätere Einordnung der Bewerber sei "nicht nachvollziehbar"

In einem Eilverfahren des Verwaltungsgerichts flog den Verfassungsschützern ihr Vorgehen nun um die Ohren: Drei Stellen seien ohne die gesetzlich vorgesehene Wartefrist besetzt worden, abgesehen davon sei das Auswahlverfahren lückenhaft, fehlerhaft und nicht transparent gewesen, rügte das Gericht. Es habe beispielsweise keinen festen Punktekatalog zur Bewertung der Antworten gegeben. Beim Interview etwa sei keine strukturierte Beurteilung erfolgt wie "gute Antwort" oder "zweifelhaft", es habe nur allgemeine Bemerkungen sehr unterschiedlicher Art gegeben. Aufgrund dessen sei die spätere Einordnung der Bewerber "nicht nachvollziehbar", so das Gericht. Es untersagte dem LfV, die noch zu vergebenden sechs Posten zu besetzen.

Das Landesamt überlegt nun, ob es Rechtsmittel einlegt oder ein neues Besetzungsverfahren anstrebt. "Insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Situation im Islamismus und Rechtsextremismus wollen wir eine schnelle Besetzung der Stellen herbeiführen", sagt Sprecher Markus Schäfert. Rechtsanwältin Anke Jung, die den Kläger vertritt, meinte auf Nachfrage: "Es ist schon bemerkenswert, dass ausgerechnet dem Landesamt für Verfassungsschutz bescheinigt wird, gegen Gesetz und Verfassung verstoßen zu haben."

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