Klage mehrerer Münchner Medienhäuser:Stadtportal muenchen.de legt Berufung ein

Der Rechtsstreit zwischen mehreren Münchner Zeitungsverlagen, darunter die Süddeutsche Zeitung, und der Betreibergesellschaft des Stadtportals muenchen.de geht in die nächste Runde. Die Gesellschaft, die sich im Besitz der Landeshauptstadt und der Stadtwerke München befindet, legte am Dienstag Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Münden I ein. Dieses hatte in der vergangenen Woche entschieden, dass muenchen.de gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Staatsferne der Presse verstoße und so mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb wettbewerbswidrig sei. "Ein attraktives Stadtportal ist ein wichtiges Instrument für ein erfolgreiches, professionelles Standort-Marketing", erklärte muenchen.de-Geschäftsführer Lajos Csery. Das Stadtportal sei "die Visitenkarte der Weltstadt München". Mit der Berufung muss sich nun das Oberlandesgericht München befassen. Geklagt hatten neben der SZ auch Abendzeitung, Münchner Merkur, tz sowie die jeweiligen Online-Angebote der Zeitungen.

© SZ vom 25.11.2020 / epd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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