Klage:Konkurrenz vor der Haustür

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Innegrit Volkhardt vom Bayerischen Hof wehrt sich gegen Hotelpläne in dessen Nähe

Von Stephan Handel

Es wird noch einige Zeit dauern, bis die Bayerische Hausbau daran gehen kann, das ehemalige HVB-Forum an der Kardinal-Faulhaber-Straße zu einem Hotel umzubauen - vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) fand am Mittwoch ein Prozessmarathon seine Fortsetzung, mit dem Innegrit Volkhardt, Besitzerin der benachbarten Bayerischen Hofs, die Konkurrenz in nächster Nähe verhindern will. Entschieden hat das Gericht noch nicht, es sind aber sowieso noch mindestens zwei weitere Klagen anhängig.

Beklagt ist in diesem Fall allerdings nicht die Bayerische Hausbau, die zur Schörghuber-Gruppe gehört, sondern die Landeshauptstadt München: Diese hat einen Bau-Vorbescheid erlassen, den Volkhardt für rechtswidrig hält. Vor dem Verwaltungsgericht hatte sie in Teilen Recht bekommen, dagegen war die Hausbau - juristisch im Status einer Beigeladenen - in Berufung gegangen.

Einen der monierten Punkte konnte Hausbau-Anwalt Peter Eichhorn allerdings gleich für erledigt erklären: Im Haus Prannerstraße 4 waren Wohnungen geplant. Dagegen hatte sich der Bayerische Hof gewandt, weil befürchtet wurde, Appartements könnten schnell in neue Hotelzimmer umgewandelt werden. Mittlerweile jedoch wurden die Pläne geändert, in dem Gebäude sind jetzt Büros geplant. Gegen die dafür erteilte Baugenehmigung wird allerdings auch schon wieder geklagt.

Diese Änderung der Planung und die daraus folgende Rücknahme der Berufung hat auch Auswirkungen auf einen weiteren Punkt, in dem der Bayerische Hof vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen hatte: Dabei ging es um die Abstandsflächen vom Neubau zur Rückseite des Traditions-Hotels. Weil die Hausnummer 4 nun aus dem Rechtsstreit herausgenommen wurde, überschneiden sich die Abstandsflächen nur mehr in einen Bereich von 31 Zentimetern Breite, was zur Verhinderung des Baus dann wohl nicht mehr taugt.

So blieb es bei einer mehr rechtstheoretischen Diskussion über das Wesen und den Sinn von Bau-Vorbescheiden. Die Hausbau hat in ihrem Antrag relativ viel offengelassen, und die Landeshauptstadt hat mehr oder weniger auch nur über das entschieden, was sie in dem Antrag gefragt worden war. Das fand Peter Gauweiler, der den Bayerischen Hof als Anwalt vertritt, nicht rechtens: Er mutmaßt, dass sich die Hausbau in einem späteren Stadium auf den Vorbescheid berufen könnte, und fürchtet eine dann eingetretene Bindungswirkung, die es seiner Mandantin unmöglich machen würde, gegen weitere Verwaltungsakte vorzugehen.

Vor allem ging es um das so genannte Rücksichtnahme-Gebot. Dieses betrifft die Frage, wie sich ein Bauvorhaben in die bestehende Bebauung einfügt. Innegrit Volkhardt führte vor allem an, dass in dem Vorbescheid überhaupt nichts über die Verkehrsführung stehe - dass aber die Straßen rund um das fragliche Anwesen den zusätzlichen Verkehr durch 150 Zimmer, Restaurants, Tagungsräume und Einzelhandelsgeschäfte nicht bewältigen könnten. Schon jetzt entstehe täglich Chaos, weil über die Kardinal-Faulhaber-Straße die Fünf Höfe beliefert werden. Die Aussage der Hausbau, das werde "dann schon noch" gelöst, genüge ihr nicht - vor allem, weil sie eine Lösung angesichts bestehender und unauflösbarer Einschränkungen sowieso für unmöglich hält.

Das war ein hochstehendes, aber sehr juristisches Geplänkel um Feinheiten der Auslegung und wer wann was wo gesagt und geschrieben hat. Der 2. Senat des VGH ließ keine Tendenz erkennen, wohin seine Entscheidung gehen könnte. Immerhin aber bekam Peter Gauweiler noch einmal eine Frist, innerhalb der er das Gutachten eines Verkehrsspezialisten zur gegenwärtigen und künftigen Belastung des Viertels in den Prozess einführen kann. Diese Frist währt bis 3. Juli, zwei Tage später will der Senat dann eine Entscheidung verkünden - nicht die erste und nicht die letzte in einem Rechtsstreit, der noch länger dauern wird.

© SZ vom 22.06.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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