Klage gegen Münchner Bank:Mit Herz, Verstand und miesen Tricks

Eine knackige Münchnerin und das Versprechen "6% garantiert für 3 Jahre": Diese Werbung der Münchner Bank ist irreführend, sagen Verbraucherschützer - und klagen.

Ekkehard Müller-Jentsch

Bauernfängerei, oder doch nur eine ganz normale Werbung? Die Münchner Bank streitet mit Wettbewerbshütern um ein fragwürdiges Reklamespielchen um Sparzinsen. Nun soll das Landgericht München I entscheiden, ob die alteingesessene Genossenschaftsbank sich womöglich den Vorwurf gefallen lassen muss, als Zins-Gaukler ihre Kunden aufs Glatteis gelockt zu haben.

Klage gegen Münchner Bank: Bauernfängerei oder normale Werbung? Verbraucherschützer streiten mit der Münchner Bank vor Gericht.

Bauernfängerei oder normale Werbung? Verbraucherschützer streiten mit der Münchner Bank vor Gericht.

(Foto: Alessandra Schellnegger)

Eine knackige Münchnerin im feschen Dirndl mit einem Oktoberfestherzen vor der Brust: "6%" steht darauf. Und in einem Kreis darunter, der wie ein Aufkleber aussieht: "Garantiert für 3 Jahre." So warb die Münchner Bank e.G. zum vergangenen Oktoberfest für eine Geldanlage "mit Herz und Verstand".

Kann man das anders verstehen, als dass die Bank drei Jahre lang sechs Prozent Zinsen auf die Spareinlagen ihrer Kunden gibt? Nein, meint die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Sie hat das Geldinstitut verklagt. Denn tatsächlich hat die Münchner Bank drei Jahre lang nur jeweils zwei Prozent gegeben. Es klingt zwar zunächst richtig: Drei mal zwei ist sechs - allerdings nicht, wenn es um die Verzinsung geht. Denn ganz so einfach lassen sich Prozente nicht multiplizieren.

"Mit dieser Methode hätte man auch gleich zehn Prozent für fünf Jahre versprechen können", meinte die Vorsitzende Richterin der 11. Kammer für Handelssachen. "Die sechs Prozent sind schlicht falsch", deutete sie schon in der Verhandlung die Rechtsauffassung der Kammer an. Anleger wollten doch wissen, was sie effektiv pro Jahr bekommen, meinte sie. Hier würden sie aber erst mit einem Sternchen im Kleingedruckten die Lösung erfahren. Und da es sich um Internet-Werbung handle, sei auch noch fraglich, ob die Größe und Auflösung dieses Textes ausreichend sei - "so etwas muss schließlich auch noch auf alten Kisten lesbar sein", meinte sie.

Das Gericht riet der Bank, die von den Wettbewerbshütern geforderte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Nach kurzer Pause, in der sich der Anwalt der Bank mit dessen Justiziar besprochen hatte, lehnte er das ab. Natürlich könne er die Sichtweise des Gerichts nachvollziehen, meinte Jurist. "Aber der Blickfang ist nicht per se falsch - wenn ich den Sternchen-Text dazu lese, ist es objektiv richtig." Das brachte einen der Handelsrichter jedoch in Rage. "Das Mädchen ist eine Schönheit", lobte er den Geschmack der Werbeabteilung. Aber der Rest sei "Bauernfängerei - ich lehne das ab". Einer seriösen Bank könne doch mit solcher Werbung nicht gedient sein, meinte dann auch noch die Vorsitzende: "Die Leute ärgern sich und fragen, was das soll - damit tun Sie sich doch keinen Gefallen."

Die Bank e.G. blieb aber hart: "Wenn ich 2000 oder 5000 Euro anlegen will, habe ich auch eine erhöhte Aufmerksamkeit", schätzte der Anwalt das Verhalten des Durchschnittsverbrauchers ein. Die Bank wolle schon aus "unternehmenspolitischen Gründen" ein Urteil.

Das Gericht will am 23. Mai seine Entscheidung verkünden. "Das ist noch vor dem Oktoberfest", meinte spontan der Bank-Justiziar. Auf die Frage der SZ, ob die Münchner Bank die umstrittene Werbung wieder verwenden möchte, ließ er die Antwort jedoch offen.

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