Klage abgewiesen:Lauterbach muss kein Honorar zurückzahlen

Auch wenn der Schauspieler in seiner Biografie Alkoholexzesse und sexuelle Ausschweifungen schildert, verstößt er nach Ansicht des Gerichts nicht gegen die "Wohlverhaltensklausel".

Im Zivilrechtsstreit zwischen dem Schauspieler Heiner Lauterbach und einer Brauerei hat das Landgericht München II am Mittwoch zugunsten des Mimen entschieden.

Die Klage der Eichbaum-Brauereien auf Rückzahlung eines Werbehonorars in Höhe von rund 142 500 Euro wurde abgewiesen. Das Unternehmen hatte den Schauspieler 2003 als Werbeträger für das alkoholfreie Getränk Karamalz verpflichtet, weil dieser in der Vergangenheit durch Alkoholexzesse aufgefallen war, sich nach seiner Hochzeit aber gewandelt hatte. "Der Beklagte habe insoweit glaubwürdig eine Person verkörpert, die sich bewusst für ein alkoholfreies Getränk entscheide", hieß es nach Unternehmensangaben.

Lauterbach sei als Werbeträger nicht mehr einsetzbar

Eichbaum zufolge habe die Veröffentlichung der Biografie im Februar 2006 eine Fortführung der Werbekampagne unmöglich gemacht. Das Image des Schauspielers sei so "beeinträchtigt" gewesen, dass er nicht mehr als Werbeträger einsetzbar gewesen sei. In seiner Biografie hatte der Mime unter anderem Alkoholexzesse und sexuelle Abenteuer geschildert. Damit habe Lauterbach gegen eine "Wohlverhaltensklausel" verstoßen.

Das Gericht konnte dies allerdings nicht nachvollziehen.Eine Verletzung der Vertragspflicht sei nicht festzustellen. Zum einen habe Eichbaum keine negative Auswirkungen der Biografie nachweisen können. Zum anderen sei der "tadellose Lebenswandel des Beklagten" durch das Buch nicht in Frage gestellt worden.

Die Wandlung von Lauterbach "vom Saulus zum Paulus" hat nach Auffassung des Landgerichts nach wie vor Bestand. Eine "bloße Behauptung" sei nicht geeignet, einen realen Schaden des Unternehmens schlüssig zu erklären.

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