Kita-Förderung:Kinderbetreuung: Wie teuer ein Platz wird, ist unsicher

Kita-Förderung: Würde die Beitragsentlastung wegfallen, wäre die Kinderbetreuung für alle Eltern deutlich teurer, auch im geförderten Bereich.

Würde die Beitragsentlastung wegfallen, wäre die Kinderbetreuung für alle Eltern deutlich teurer, auch im geförderten Bereich.

(Foto: Catherina Hess)

Münchner Eltern bangen nicht nur um einen Betreuungsplatz, sondern schweben in Unsicherheit, wieviel dieser kosten wird. Ursache ist ein Gerichtsurteil, das der Stadt verbietet, Kitas wie bisher zu fördern.

Von Kathrin Aldenhoff und Anna Hoben

Bis zum 15. März können Eltern ihre Kinder beim städtischen Kitafinder online für einen Kitaplatz anmelden, dann fängt das Bangen an: Klappt es in der gewünschten Einrichtung? Und: Klappt es überhaupt mit einem Betreuungsplatz? Mit dieser Unsicherheit müssen Münchner Eltern ohnehin schon zurechtkommen, doch dieses Jahr kommt eine weitere Unwägbarkeit hinzu. Noch ist völlig unklar, wie viel die Betreuung vom kommenden Kindergartenjahr an kosten wird. Das betrifft Zehntausende Eltern, nicht nur diejenigen, die ihr Kind neu anmelden.

Der Grund dafür ist ein Gerichtsurteil vom Herbst 2021 , das auf die Klage eines privaten Kita-Trägers hin das bisherige Förderkonzept der Stadt als rechtswidrig eingestuft hatte. Das Problem ist begründet im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (Baykibig). Es sieht nicht vor, die Betreuungsgebühren zu deckeln. "Das ist eine komplett unbefriedigende Situation", sagt Julia Schönfeld-Knor, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. Sie und ihre Fraktionskollegin Lena Odell sehen die Landesregierung in der Verantwortung, das Baykibig zu ändern. Auch Sebastian Weisenburger (Grüne) sagt, eine Gesetzesänderung wäre der "Königinnenweg". Doch die Rathauspolitiker haben allesamt nicht viel Hoffnung, dass die Landesregierung gewillt ist, diesen Weg mitzugehen. Erst im vergangenen Frühjahr hatte das bayerische Sozialministerium die Bitte der Stadt München, eine entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen, abgelehnt.

"Das Ziel ist, für die Eltern im Wesentlichen gleichbleibende Gebühren anbieten zu können"

Die Stadt hatte zudem ein juristisches Gutachten angefordert, der Entwurf liegt der SZ vor. "Es bestätigt uns in der Auffassung, dass das bisherige System aufgrund der Gerichtsentscheidung nicht fortgeführt werden kann", sagt Stadtschulrat Florian Kraus (Grüne). Die Stadt muss also ihr Fördersystem völlig neu aufstellen - kein einfaches Unterfangen. "Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts macht uns Schwierigkeiten, weil sie uns auferlegt, die Förderung nicht an bestimmte Voraussetzungen bei den Trägern zu knüpfen", sagt Kraus. So langsam drängt die Zeit: Um eine geregelte Anmeldung zu ermöglichen, müsste ein Beschluss zu einer Neuregelung der Kita-Gebühren im Januar 2023 fallen. Aus dem Rathaus ist zu hören, dass es noch in diesem Jahr einen Lösungsvorschlag geben soll.

"Das Ziel ist, für die Eltern im Wesentlichen gleichbleibende Gebühren anbieten zu können", sagt der Stadtschulrat. Auch von der grün-roten Rathauskoalition kommt die Ansage, dass die Eltern weiter entlastet werden sollten. "In Zeiten der Krise wollen wir keine weiteren Kostensteigerungen für Familien", sagt Julia Schönfeld-Knor.

Die Stadt hatte 2019 die Betreuungsgebühren in den Kitas deutlich gesenkt - Kindergartenplätze wurden kostenlos, ein Krippenplatz kostet die Eltern monatlich höchstens 162 Euro. Haushalte, die weniger als 80 000 Euro im Jahr zur Verfügung haben, zahlen nach ihrem Einkommen gestaffelt niedrigere Beiträge. Auch wenn eine Familie mehrere Kinder hat, sinken die Beiträge. Die niedrigen Beiträge gelten allerdings nur für Kitas, die der Münchner Förderformel oder dem alternativen Modell für Eltern-Kind-Initiativen, Eki plus, beigetreten sind. In anderen Einrichtungen von privaten Trägern kostet ein Krippenplatz bis zu 1000 Euro - manchmal sogar mehr.

Viele Eltern in München können sich allerdings nicht aussuchen, welche Einrichtung ihr Kind besuchen soll - und sind gezwungen, in eine private Kita auszuweichen. Denn es gibt zu wenige Betreuungsplätze: Der Versorgungsgrad für Kinder zwischen einem und drei Jahren liegt in München bei 73 Prozent, für Kindergartenkinder bei 97 Prozent. Rund 1450 Einrichtungen mit 92 000 Betreuungsplätze gibt es in München, von der Krippe bis zu Hort und Tagesheim. Die Stadt selbst ist mit 450 Kitas der größte Träger.

Die Sorge ist, dass Frauen dann wieder vermehrt wegen der Betreuung zu Hause bleiben

Allein für die geförderten Kita- und Kindergartenplätze zahlt die Stadt jährlich 56 Millionen Euro als Zuschuss an die Träger, damit diese die Plätze günstig anbieten können. Neun Millionen Euro zahlt die Stadt über die wirtschaftliche Jugendhilfe an Eltern mit weniger Einkommen, die keinen gebührenreduzierten Platz gefunden haben. Zusätzlich zahlt die Stadt jedes Jahr 80 Millionen Euro an die geförderten Träger - nach verschiedenen Kriterien, etwa dem Standort oder den Bemühungen um Inklusion.

Würde die Beitragsentlastung wegfallen, wäre die Kinderbetreuung für alle Eltern deutlich teurer, auch im geförderten Bereich. Für einen Kindergartenplatz wären es zwischen 200 und 300 Euro insgesamt, für einen Krippenplatz 400 bis 600 Euro, rechnet Schönfeld-Knor vor. Sie sorgt sich, dass hohe Betreuungsgebühren dazu führen könnten, dass Frauen wieder vermehrt zu Hause bleiben, um ihre Kinder selbst zu betreuen. "Das ist genau das, was wir nicht wollen."

Wichtig sei vor allem, dass die neue Förderformel rechtskonform sei - "und wir Eltern nicht erneut verunsichern müssen", sagt Beatrix Burkhardt, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion CSU/Freie Wähler. Es müssten so viele Einrichtungen wie möglich dem Fördersystem beitreten können, und zwar ohne dass das gravierende finanzielle Einbußen für sie bedeutet.

Im Herbst 2021 hatte ein Gerichtsurteil festgestellt, dass das bisherige Fördersystem der Stadt rechtswidrig ist. Der Streit drehte sich im Kern um die Frage, welche Bedingungen die Stadt stellen darf, wenn sie freiwillig Zuschüsse verteilt. Bisher verlangt sie von den Kitas, dass diese sich den Regeln der komplizierten Münchner Förderformel unterwerfen. Eine Kita muss dann die Elternbeiträge deckeln und darf ihre Erzieher nicht besser bezahlen als die Stadt. Dagegen hatte ein privater Träger geklagt, mit der Begründung, dies greife in die Autonomie der Träger ein und sei nicht verhältnismäßig.

Zwar scheiterte die Klage, das Verwaltungsgericht wies sie ab. Doch die Urteilsbegründung gab den Klägern weitgehend recht. Darin hoben die Richter darauf ab, dass die Stadt mit ihren Millionen-Zuschüssen den Wettbewerb unter den Kitas verzerre. Sie übe bewusst Druck auf private Träger aus, sich der Förderformel anzuschließen. Ihr Vorgehen habe "mindestens eine berufsregelnde Tendenz", dies sei unzulässig. Es gibt allerdings auch private Kitas, die der Münchner Förderformel beigetreten sind. Nach Angaben des Dachverbands der privaten Kitas profitieren rund 15 Prozent der Münchner Eltern zurzeit nicht von der Gebührenermäßigung.

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