Kinderlärm mag einem auf die Nerven gehen, ihn gerichtlich verbieten lassen, kann man nicht. Denn nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz stellt er "keine schädliche Umwelteinwirkung" dar. So kommt es, dass Anwohner, die juristisch gegen Krach von Spielplätzen oder Kindertagesstätten vorgehen wollen, im Baurecht eine Handhabe suchen. Das östliche Ende des Arabellaparks war am Montag wieder einmal Schauplatz eines solchen Gerichtstermins. Ein Urteil verkündete der Vorsitzende Richter Josef Beil noch nicht, die Tendenz war aber klar: Der Kläger wird mit seiner Forderung nicht durchkommen, das Spielen in Teilen eines Kita-Gartens zu verbieten.
GerichtsprozessKita-Anwohner wollen mit juristischem Winkelzug gegen Kinderlärm vorgehen
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Mit Kindergeräuschen müssen Anwohner leben. Das Nachbar-Ehepaar einer "bilingualen Premium-Kita" in Bogenhausen geht deshalb bei einer Klage gegen die Nutzung einer Außenfläche einen neuen juristischen Weg.
Von Ulrike Steinbacher
