Kirchenasyl-Urteil:Hartes Recht vor Gnade

"Mutter Mechthild und die Schuld" vom 17./18. Oktober:

Unchristliche Justiz

Dass die Politik in Bayern selbst vor einer Äbtissin nicht zurückschreckt, zeigt, wie es wirklich um diesen Freistaat bestellt ist. Da es nur eine theoretische Teilung zwischen judikativer und exekutiver Gewalt gibt, wird die Judikative faktisch zu einer ausführenden der ausführenden Gewalt. Demokratisch ist das definitiv nicht. Der zunehmende Frust über den immer größer werdenden Verlust an Rechtsstaatlichkeit, der sich über Jahrzehnte hin angehäuft hat, entlädt sich fatalerweise an notwendigen Corona-Regelungen, deren Einhaltung zu fordern und zu verfolgen gewiss keine politische Gängelei ist.

Am 9. November werden wieder Gedenkreden zum Wert von Gewissensentscheidungen gehalten. Jene, die aber solche treffen, werden - wie in einem oberbayerischen Landkreis - als Ehrenamtliche beim Arbeitgeber denunziert oder andernorts als Ordensfrau in Haft genommen.

Die CSU hat ihr C schon längst verloren. Wenn sich das, was dann übrig bleibt, mit Nationalismus paart - sind wir dann nicht schon wieder auf dem Weg, vor dem in so vielen Reden immer wieder gewarnt wird?

Markus Stutzenberger, Friesenried

Recht gilt auch im Kloster

Ich hätte mir in diesem Artikel eine Bemerkung dazu gewünscht, dass in einem Rechtsstaat Gesetze für alle gelten, egal ob reich oder arm, männlich oder weiblich, mächtig oder nicht.

Und diese Gesetze gelten natürlich auch für Klosterschwestern. In Deutschland gibt ein Asylgesetz, das durch einen definierten Prozess entstanden ist. Dieses Gesetz gilt natürlich auch für Kirchen. Die stünden sonst über dem Gesetz. Das tun sie nicht. Niemand tut das. Das macht ja gerade den Rechtsstaat aus. Schade, dass dieser Gedanke völlig ignoriert wurde.

Sebastian Hartmann, Augsburg

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