Kinderschänder-Prozess in München:Überraschendes Geständnis

Lesezeit: 1 min

Der mutmaßliche Kinderschänder Oliver Shanti hat zugegeben, Kinder sexuell missbraucht zu haben. Die Übergriffe auf vier Jungen täten ihm leid.

Der mutmaßliche Kinderschänder Oliver Shanti hat vor dem Münchner Landgericht ein Teilgeständnis abgelegt. Der Esoterik-Musiker und Sektenguru räumte ein, zwei Buben, die 2002 Anzeige gegen ihn erstattet hatten, sexuell missbraucht zu haben.

Oliver Shanti gesteht den Missbrauch von zwei Jungen. (Foto: Foto: Ap)

Den Missbrauch zweier weiterer Jungen gestand er zum Teil, den zweier Mädchen bestritt er. "Der Angeklagte betont, dass er sich noch nie für Mädchen interessiert hat", sagte Anwalt Sebastian Bartels. "Das glaube ich ihm nicht", erwiderte Oberstaatsanwältin Christine Schäfer.

Gegen den 60-Jährigen wird seit gut zwei Monaten wegen Missbrauchs von sechs Kindern in insgesamt 314 Fällen verhandelt. Einen Tag zuvor hatte es eine Absprache gegeben, dass Shanti mit einer Strafe von maximal sieben Jahren rechnen müsse, wenn er ein volles Geständnis ablege, wie am Donnerstag bekannt wurde.

Die angestrebte Einigung über das Strafmaß ist nun gescheitert. "Angesichts der heutigen Erklärung der Verteidigung kann eine Verständigung nicht zustande kommen", gab der Vorsitzende Richter Stephan Kirchinger zu Protokoll. Das Teilgeständnis des Angeklagten verkürzt jedoch die Beweisaufnahme.

Die Strafkammer will nur noch zwei Zeugen und Sachverständige hören. Am 4. Dezember soll plädiert werden, Kirchinger schloss ein Urteil noch am selben Tag nicht aus.

Vor dieser Ankündigung hatte die Anwältin eines mittlerweile gestorbenen Missbrauchsopfers dessen Aussage wiedergegeben. Der damals 19-Jährige hatte 2002 mit einem Leidensgenossen das Verfahren gegen Shanti in Gang gebracht. Ihrem "introvertierten" Mandanten seien sexuelle Begriffe kaum über die Lippen gekommen, schilderte die Anwältin. Die Vernehmungssituation sei "schwierig" gewesen, der Vernehmungsbeamte sei "aufgetreten wie Schimanski".

Er habe Fragen gestellt wie: "Und bist du jetzt schwul?" Das treffe "genau die Ängste missbrauchter junger Leute", sagte die Anwältin. Der Mandant habe deswegen nicht so ausführlich gesprochen, wie er es vorhatte. Sein Motiv für die Aussage sei nicht die Bestrafung des Angeklagten gewesen. "Er fühlte sich in der Verantwortung, dass dem Mann Einhalt geboten wird."

© sueddeutsche.de/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: