Kinderbetreuung:Neue Kita-Satzung: Was sich für Münchner Eltern ändern könnte

Kinderbetreuung: Die meisten geplanten Neuerungen gelten in allen städtischen Kindertagesstätten und in jenen anderer Träger, die Zuschüsse aus dem Topf der Förderformel bekommen.

Die meisten geplanten Neuerungen gelten in allen städtischen Kindertagesstätten und in jenen anderer Träger, die Zuschüsse aus dem Topf der Förderformel bekommen.

(Foto: Stephan Rumpf)

Krippen sollen länger öffnen können, der Geschwisterrabatt wird größer, das Mittagessen teurer. Die Stadträte beraten über einige Änderungen der städtischen Kita-Satzung.

Von Melanie Staudinger

Einheitlichere Öffnungszeiten in den Kindertagesstätten, längere in den Krippen, das Mittagessen wird teurer und der Geschwisterrabatt größer: An diesem Dienstag beraten die Stadträte über einige Änderungen der städtischen Kita-Satzung, dann könnte sich einiges ändern für Münchner Eltern.

Freuen dürfen sich vor allem die Familien, die drei oder mehr Kinder haben, von denen eines eine städtische Einrichtung besucht. Sie müssen in der Mehrzahl künftig deutlich weniger bezahlen als vorher. Allerdings gibt die Stadt nicht allen Forderungen nach. Ein Streitpunkt bleibt die komplizierte Staffelung der Gebühren. Elternbeiräte haben immer wieder ein vereinfachtes System gefordert, doch das Bildungsreferat bleibt hart in diesem Punkt. Wenn der Stadtrat die Änderungen beschließt, gelten diese von September an in allen städtischen Kindertagesstätten - die Regelungen zu Öffnungszeiten und Geschwisterrabatt auch in jenen, die von der Stadt Zuschüsse im Rahmen der Förderformel bekommen.

Einheitliche Öffnungszeiten: Bisher sind die Öffnungszeiten in den unterschiedlichen Einrichtungsarten verschieden geregelt - also in Krippen, Kindergärten und Kooperationseinrichtungen für Kinder verschiedener Altersstufen sowie Horten und Tagesheimen. Das soll sich ändern. Krippen, Kindergärten und Kooperationseinrichtungen haben künftig einheitlich von 7.30 Uhr bis 17 Uhr geöffnet, im Bedarfsfall, also wenn dies für fünf oder mehr Kinder von den Eltern gebucht wird, von 7 bis 18 Uhr. Diese Neuregelung betrifft vor allem Eltern von unter Dreijährigen, denn nun ist erstmals festgelegt, dass Krippen abends bis 18 Uhr öffnen können. Auch die Schließzeiten will das Bildungsreferat vereinheitlichen: Momentan sind Krippen an 18 Tagen und alle anderen Einrichtungen an 20 Tagen im Jahr geschlossen. Geplant ist nun, die Schließdauer auf 13 fixe Tage festzulegen und zusätzlich bis zu sieben Ferien- oder Brückentage, die die Einrichtung wählt.

Neue Geschwisterermäßigung: Eltern haben lange gegen die aus ihrer Sicht ungerechte Geschwisterermäßigung gekämpft. Die aktuelle Regel sieht vor, dass für ein Kind voll gezahlt wird, für ein zweites weniger und für alle weiteren gar nichts. Die vorgeschlagene Neuregelung sieht vor, dass immer das älteste Kind bezahlt, das zweitgeborene eine Ermäßigung bekommt und vom dritten an nichts mehr bezahlt werden muss. So sparen Eltern sich in der Regel den teureren Krippenbeitrag und müssen nur die günstigerem Hortgebühren bezahlen; bisher galt die Ermäßigung meist für die älteren Kinder, also etwa im Hort, und nicht für die teureren Krippen. Allerdings gilt das weiter nur für Kinder, die in Einrichtungen und Kitas angemeldet sind, die die Stadt betreibt oder die sich am städtischen System der Förderformel beteiligen. Etwa 300 Familien in Eltern-Kind-Initiativen gehen leer aus. Sie in die Geschwister-Ermäßigung einzubeziehen, ist in einigen Stadtratsfraktionen diskutiert worden. Die Befürworter argumentierten, dass viele Eltern sich ihre Kita nicht aussuchen können, weil es nicht ausreichend Plätze in der Stadt gibt. Es setzten sich jedoch die Gegner durch: Einrichtungen müssen zuerst in die Förderformel, erst dann kommen die Eltern in den Genuss des Rabatts.

Erhöhung des Verpflegungsgeldes: Seit 2003 ist das Verpflegungsgeld nicht mehr angehoben worden. Von September an sollen Familien nun 0,85 Euro mehr zahlen - pro Tag. Das macht 17 Euro mehr im Monat. Eltern zahlen im Kindergarten dann 75 Euro monatlich, im Hort und im Tagesheim 79 Euro, in Kooperationseinrichtungen zwischen 77 und 89 Euro und in Krippen zwischen 37 und 77 Euro. Das Bildungsreferat rechnet mit Mehreinnahmen von gut 4,1 Millionen Euro.

Änderungen beim Auswahlverfahren: Kooperationseinrichtungen könnten so praktisch sein - man sucht sich einen Platz für das Krippenkind und es kann wegen der Altersmischung dort bleiben bis zum Ende der Grundschulzeit. Das gibt es künftig nicht mehr automatisch. Wenn das Kind in die nächste Altersstufe aufsteigt, also von Krippen- zum Kindergarten- und von dort zum Hortkind, müssen sich die Eltern neu bewerben. Gleichzeitig haben aber die Familien, die dasselbe Haus für Kinder bereits besuchen, einen Vorrang gegenüber externen Bewerbern.

Mehr Buchungsstufen: Viele Eltern von Schulkindern wünschen sich kürzere Buchungszeiten. Sie sollen nun zwei zusätzliche Stufen bekommen: "bis zwei Stunden" und "bis drei Stunden", jeweils pro Tag. Die Buchungsstufe von bis zu zwei Stunden betrifft allerdings nur Modellprojekte wie etwa eine Freitagsgruppe für Kinder an einer Ganztagsschule, deren Unterricht an diesen Tagen mittags endet. Zudem soll es künftig möglich sein, Schulkinder länger als sechs Stunden betreuen zu lassen. Die Stufe "bis zwei Stunden" wird 107 Euro kosten, die Stufe "bis drei Stunden" 116 Euro und die Stufe "über sechs Stunden" 166 Euro. Ermäßigungen gibt es für alle, die weniger als 60 000 Euro im Jahr verdienen.

Keine Vergleichsberechnung: Bisher konnten Eltern Gebührenermäßigungen auf Grundlage ihrer aktuellen Einkünfte und nicht der des Vorvorjahres erhalten (Vergleichsberechnung). Das ist möglich, wenn sich das Einkommen stark unterscheidet. Diese Möglichkeit soll künftig wegfallen. Ohnehin hätten nur zwei Prozent der Eltern das verwaltungstechnisch aufwendige Angebot in Anspruch genommen, argumentiert das Bildungsreferat.

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