Kind schwer misshandelt:Sechsjährige zur Strafe verbrüht

Eine Stiefmutter hat ihre sechsjährige Stieftochter mit kochend heißem Wasser verbrüht, um sie zu bestrafen.

Miriam Montag

Es ist selten, dass sich Kriminalpolizisten zu solch ergreifenden Worten durchringen. Aber angesichts der Schwere der Tat und der mangelnden Einsicht der Eltern spricht Kriminalhauptkommissar Ralf Gaydoul von einem Fall, "der einem die Tränen in die Augen treibt". Am Sonntag, 9. Mai, ist ein sechsjähriges Mädchen von seinem Vater in die Notaufnahme eines Münchner Krankenhauses gebracht worden. Bei ersten Untersuchungen stellten die Ärzte am Körper des Kindes großflächige Verbrennungen fest. Auf Nachfrage hin gaben sowohl das Mädchen selbst als auch ihr 41-jähriger Vater an, es habe sich am Vortag aus Versehen kochendes Nudelwasser über die Oberschenkel gegossen. Auf Grund der Art der Brandverletzungen und weil das Kind bereits verheilte Narben aufwies, teilweise verursacht durch Verbrennungen, wurden die Ärzte stutzig und schalteten die Polizei und das Jugendamt ein.

Klinikum Neuperlach

Klinikum Neuperlach München, Foto: Robert Haas

(Foto: Robert Haas)

Das Mädchen hat sich inzwischen einer Zeugin anvertraut und angegeben, dass die 22-jährige Stiefmutter es als Bestrafung mit kochend heißem Wasser übergossen habe. Die polizeilichen Ermittlungen und Untersuchungen der Rechtsmedizin ergaben, dass die jüngste Verbrühung schon etwa fünf Tage vor der Einlieferung ins Krankenhaus passiert sein muss. Dies bedeutet, dass das Mädchen diese Zeit über mit den schweren Verletzungen ohne ärztliche Behandlung zu Hause lag. Erst dann brachte der Vater sein Kind in die Klinik und gab als Ursache für die Verletzungen die versehentliche Verbrühung an.

Diese erstrecken sich über beide Oberschenkel. Sie sind so dramatisch, dass eine Hauttransplantation durchgeführt werden muss, was mehrere Operationen und einen längeren Krankenhausaufenthalt zur Folge hat. Die Sechsjährige stehe derzeit unter starken Schmerzmitteln, sie sei aber den Umständen entsprechend stabil.

Das Kind lebte gemeinsam mit seinem leiblichen Vater, dessen Ehefrau und deren gemeinsamen, eineinhalb Jahre alten Sohn im Münchner Westen. Die Familie stammt ursprünglich aus dem Senegal, nur der 41-jährige Mann besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Die leibliche Mutter des Mädchens lebt nach wie vor in Afrika. Sowohl das Mädchen als auch ihr Halbbruder, der unverletzt ist, wurden nun vom Jugendamt in Obhut genommen. Die Polizei nahm die Eltern am Freitag, 21. Mai morgens in ihrer Wohnung fest. Im Laufe des Tages wurde das Paar einem Richter vorgeführt. Den Vorwurf, der gegen sie erhoben wird, hat es bislang nicht eingeräumt. Das Amtsgericht erließ nun auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen Misshandlung Schutzbefohlener.

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