KZ-Aufseher Karpo N. aus Landshut:Ermittlungen gegen KZ-Wächter eingestellt

Nach dem Urteilsspruch gegen den ehemaligen KZ-Wächter John Demjanjuk wird es wohl keinen weiteren NS-Prozess in Deutschland geben. Die Staatsanwaltschaft München hat die Ermittlungen im Fall Karpo N. eingestellt. Dem Bekannten von Demjanjuk konnten keine konkreten Taten nachgewiesen werden, da er "nur" in einem Arbeitslager tätig war.

Robert Probst

Karpo N., genannt Alex, war sichtlich genervt. Die Richter hatten noch so manche Frage und erkundigten sich bei dem alten Mann, ob er sich noch mal nach München bemühen könne. Nein, sagte N. entschieden und ergänzte auf Ukrainisch: "Könnten Sie nicht zu mir nach Landshut kommen?" Das war im Februar 2010. N., damals 93Jahre alt, sagte als Zeuge im Demjanjuk-Prozess aus. Er selbst stand zu der Zeit ebenfalls bereits im Verdacht, sich während der NS-Zeit diverser Verbrechen schuldig gemacht zu haben. Doch N., muss sich nun nicht mehr in die Landeshauptstadt bemühen - die Staatsanwaltschaft München hat jüngst ihre Ermittlungen gegen den gebürtigen Ukrainer eingestellt.

KZ-Aufseher Karpo N. aus Landshut: Im Herbst 1943 wurden John Demjanjuk und Karpo N. als Wachmänner ins KZ Flossenbürg versetzt. Der inzwischen 94 Jahre alte N. lebt heute in Landshut.

Im Herbst 1943 wurden John Demjanjuk und Karpo N. als Wachmänner ins KZ Flossenbürg versetzt. Der inzwischen 94 Jahre alte N. lebt heute in Landshut.

(Foto: oh)

Nach dem Urteilsspruch gegen John Demjanjuk im Mai wird es voraussichtlich somit keinen weiteren NS-Prozess geben. Im Zusammenhang mit dem spektakulären Verfahren gegen den staatenlosen Demjanjuk waren immer wieder die Namen von zwei weiteren Verdächtigen genannt worden: der des Wolgadeutschen Samuel Kunz, der im Vernichtungslager Belzec Verbrechen begangen haben soll, aber inzwischen gestorben ist, und eben der von N.

Demjanjuks Anwalt Ulrich Busch hatte stets auf die beiden Verdächtigen verwiesen und von einer "Lex Demjanjuk" gesprochen: Nur sein Mandant werde von der Justiz verfolgt. Der Einstellungsbeschluss im Falle N. dürfte nun weitere Fragen aufwerfen, obwohl sich die beiden Fälle in wichtigen Punkten unterscheiden.

Demjanjuk und N. gerieten als Rotarmisten in deutsche Kriegsgefangenschaft und ließen sich in den Lagern, in denen Stalins Soldaten zu Zehntausenden starben, von der SS als "fremdvölkische Hilfswillige" anwerben. "Ich wurde gefragt, ob ich arbeiten wolle - ich hatte Hunger", sagte N. vor Gericht. Sie wurden im Lager Trawniki ausgebildet und an verschiedenen Orten eingesetzt, im Herbst 1943 wurden beide als Wachmänner ins KZ Flossenbürg versetzt. Dort lernten sie sich kennen, sagte N. aus. Seit dieser Zeit waren die beiden zusammen, auch nach Kriegsende lebten sie gemeinsam in Bayern. Doch während Demjanjuk 1952 die Ausreise in die USA gelang, blieb N. in Landshut, wo er auch heute, im Alter von 94 Jahren, lebt.

Demjanjuk wurde vom Landgericht München wegen seiner Wachmanntätigkeit im Vernichtungslager Sobibor wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 28060 Juden zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt - befindet sich aber auf freiem Fuß, bis das Urteil rechtskräftig ist. Derzeit lebt der 91-Jährige in einem Pflegeheim in Bad Feilnbach. Er war der erste ausländische NS-Verbrecher, der in Deutschland für seine Taten bestraft wurde.

Nach Meinung des Schwurgerichts reichte die bloße Anwesenheit des Angeklagten in Sobibor für den Tatbestand der Beihilfe aus, obwohl man ihm keine konkreten Taten, wie es das Strafrecht vorschreibt, nachweisen konnte. Im Vernichtungslager seien alle Anwesenden bei jeder Tätigkeit am Vorgang der Vernichtung der Juden beteiligt gewesen, befand das Landgericht - von der Ankunft der Deportationszüge bis zum Hineintreiben der Juden in die Gaskammern.

"Nur" in einem Arbeitslager

Diese Konstruktion kann nun nach Meinung der Staatsanwaltschaft München I bei N. gerade nicht greifen. Er war zwischen November 1941 und Juli 1942 im Lager TreblinkaI tätig, dies war aber ein Arbeitslager. Und hier besteht Staatsanwalt Hans-Joachim Lutz, anders als bei einem reinen Vernichtungslager wie Treblinka II, auf einen konkreten Tatnachweis.

"Zwar förderte möglicherweise auch der allgemeine Wachdienst in Treblinka die Tötung der Häftlinge durch übermäßigen Arbeitseinsatz", heißt es in dem Einstellungsbeschluss. "Hierfür fehlen jedoch konkrete Anhaltspunkte, an welchen Tagen welche Personen getötet wurden, ob der Beschuldigte sich dieser Tötungen bewusst war und welche Beihilfehandlungen er jeweils hierzu geleistet hat." Gleiches gelte auch für N.s Tätigkeit im KZ Flossenbürg. Auch hier fehlten Anhaltspunkte für konkrete Handlungen. Noch lebende Zeugen gibt es offenbar nicht.

Damit stellt die Staatsanwaltschaft klar, dass sie ohne weitere Beweise eine Verurteilung von Wachmännern nur bei einer nachgewiesenen Tätigkeit in einem der reinen Vernichtungslager der "Aktion Reinhardt", Belzec, Treblinka und Sobibor für möglich hält, wo die "Tätigkeiten dazu bestimmt und erforderlich waren, um die ankommenden Juden zu töten". In einem Arbeits- oder Konzentrationslager, wo ja nicht alle Tätigkeiten, etwa Begleitung der Häftlinge zum Arbeitseinsatz, Arbeiten in den Werkstätten oder im Lazarett, unmittelbar zum Tod der Häftlinge führte, hält Lutz einen konkreten Tatnachweis für nötig.

Nach dem Demjanjuk-Urteil hatte die Hoffnung bestanden, dass nun auch noch lebende KZ-Wachmänner ins Visier der Justiz geraten könnten, diese Hoffnung wurde nun erstmals enttäuscht - und das vom Demjanjuk-Ankläger persönlich.

Weitere Vorwürfe gegen N. ließen sich offenbar ebenfalls nicht erhärten: So sagten vor mehreren Jahrzehnten Zeugen in der Sowjetunion aus, N. habe auch an der Erschießung in Treblinka teilgenommen; ebenso soll er in Trawniki an der Erschießung von 400 bis 500 Juden beteiligt gewesen sein. Für beide Vorwürfe gebe es nicht ausreichend Beweise, argumentiert Lutz. N. hatte bei seiner Zeugenaussage seine Tätigkeit in Treblinka verschwiegen. Über seinen Kumpel Demjanjuk sagte er, man werde doch nicht glauben, der hätte ihm erzählt, wenn er jemanden getötet habe. Und außerdem: "Ich kann mich nur an Gutes erinnern."

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