Vor 70 Jahren war der 9. Februar ein Rosenmontag. An diesem Tag starb Karl Valentin. Medizinisch gesehen an einer verschleppten Lungenentzündung. Aber er war wohl auch seelisch schwer verwundet. Den Krieg und die Nationalsozialisten hatte der Komiker zwar überstanden, aber nun, 1948, wollte seine hintersinnig-melancholischen Sprüche niemand mehr hören. Er sei zu pessimistisch, hieß es.
Das muss den sensiblen Sprachkünstler zutiefst gekränkt haben. Und bei aller Freude darüber, wie viele Fans er heute besitzt, würde es ihn vielleicht doch irritieren zu erfahren, wie sehr sein 70. Todestag herbeigesehnt wurde.
70 Jahre nach dem Tod eines Künstlers erlischt das Urheberrecht an seinen Werken. Aber Achtung: nicht am Todestag, sondern erst am Ende des Todesjahrs. Bis dahin wird Gunter Fette, bekannter und von manchen gefürchteter Nachlassverwalter der Valentin-Erben, weiterhin darüber wachen, dass sich niemand unautorisiert an Valentins Texten, Fotos oder Zitaten vergreift. Und um keine falsche Hoffnung aufkeimen zu lassen: Er wird auch nach dem 31. Dezember nicht arbeitslos werden.
Denn der Urheberschutz bleibt bestehen für jene 25 Werke, an denen Liesl Karlstadts Mitarbeit dokumentiert ist. Valentins kongeniale Bühnenpartnerin starb erst 1960. Daher sind ihre Werke noch bis 2030 geschützt. Auf der Liste der 25 stehen, logisch, die beliebtesten Werke der beiden: "Der Firmling" ist dabei, aber auch "Die Orchesterprobe", "Die Raubritter von München", "Der verhexte Scheinwerfer" oder "Im Photoatelier".
Warum wird Liesl Karlstadt aber offiziell nirgendwo als Ko-Autorin genannt? "Weil sie das den Erben so genehmigt hat", sagt Fette. Karlstadt selbst habe 1950 in einem Vertrag mit Valentins Witwe Gisela und dem Piper-Verlag die 25 Werke festgelegt, an denen sie Mitautorin war. Aber gleichzeitig habe sie auch erklärt, dass sie bei allen anderen Werken keinen Anspruch auf Miturheberschaft erhebe.
Was sie zu dieser bestimmt nicht korrekten Darstellung veranlasst hat, weiß man nicht. "Sie hat sicher an weiteren Werken in urheberrechtsrelevanter Weise mitgewirkt", sagt Fette. Zudem gestand sie in jenem Vertrag der Familie Valentin zu, dass alle Veröffentlichungen nur mit der Urheberangabe Karl Valentin erscheinen dürfen. "Das hat sie selbst so angeordnet", sagt Fette. "Karlstadt wurde also nicht einfach unter den Teppich gekehrt von den Erben, sondern es wurde nur vollzogen, was sie vertraglich so geregelt hat."
Nach Karlstadts Tod erbte ihre zehn Jahre jüngere Schwester Amalie Wellano die Rechte. Sie übertrug sie, so berichtet Fette, in den Achtzigerjahren den Valentin-Erben gegen die Auszahlung einer vereinbarten Beteiligungsquote. "Die wurde bezahlt, solange Amalie lebte", sagt Fette. Und die Valentin-Erben besitzen seither sämtliche Rechte.
Also wacht Fette bis zum Jahr 2030 über die 25 Stücke; natürlich auch über Fotos, die Valentin in einer Maske aus einem dieser Stücke zeigen. Selbstverständlich auch über Zitate. Von daher empfiehlt sich weiterhin vor dem Zitieren eine profunde Textkenntnis. "Sie san net auf uns a'gwiesn, aber mir auf Eahna" stammt zum Beispiel aus dem "Alpensänger-Terzett", der ersten gemeinsamen Produktion des Duos und ist daher weiterhin urheberrechtlich geschützt. Aber vielleicht findet man ja auch einen Satz, der nur als Zitat überliefert ist. Der wäre ab Jahresende rechtefrei.
Wiederentdeckt als Künstler wird Karl Valentin seit 1970, was Tochter Bertl Böheim an den vielen Anfragen merkte. Plötzlich wollten viele wissen, ob sie Texte übernehmen dürften, sei es, um Bücher oder Schallplatten herauszugeben oder um die originellen Sprüche für Werbezwecke zu verwenden. Böheim suchte sich einen Spezialisten fürs Urheberrecht. Seither kümmert sich Fette, 1941 geboren, um Karl Valentin. Inzwischen dürfte er auch einer der besten Kenner von Karl Valentin sein. Als Bertl Böheim 1985 starb, arbeitete er mit Valentins Enkelin Anneliese Kühn zusammen. Bei deren Tod 2014 übertrug ihm die Familie die Testamentsvollstreckung.
Fette hat allein der Zitate wegen viele Prozesse geführt, zum Beispiel gegen das Internet-Portal "1000zitate.de". Der Zitatesammler hatte es gewagt, Valentin auf seiner Seite ungenehmigt zu platzieren. "Mögen hätte ich schon wollen, aber dürfen hab ich mich nicht getraut", ein Satz, der aus dem "Oktoberfest" stammt. Ein geflügeltes Wort, fand der Seitenbetreiber.
Das Landgericht München I gab 2011 Fette recht. Auch ein Zitat, das aus wenigen Worten besteht, könne Urheberschutz beanspruchen, wenn es eine originäre geistige Schöpfung sei. Daran hatten die Gerichte bei Valentin keinen Zweifel, zu charakteristisch sei seine Wortakrobatik. Der Seitenbetreiber musste Lizenzgebühren nachzahlen, inklusive der Kosten des abmahnenden Anwalts. Und müsste das übrigens bis 2030, das Stück steht auf der 25er-Liste.
Im Internet finden sich nicht wenige Stimmen, die sich über den "Abmahnwahnsinn" ärgern. Fette ficht das nicht an. Es gehe einfach nicht an, dass die einen für Bücher, CDs und Filme Lizenzen zahlen, und andere nähmen sich das Recht kostenlos heraus. Vielleicht sollte man das Ganze überhaupt positiver sehen. Valentin hat fast 500 Szenen, Monologe, Dialoge, Couplets oder Prosaskizzen geschrieben - und der allergrößte Teil ist vom 1. Januar 2019 an frei benutzbar.