Süddeutsche Zeitung

Karl-Heinz Wildmoser:Unehelicher Sohn verklagt "Löwen"-Präsident

Der beruflich erfolglose 42-Jährige hat vor dem Landgericht München gegen den Großgastronom und Präsidenten des Fußball-Bundesligisten TSV 1860 München geklagt, um sich einen Anteil am zukünftigen Millionenerbe zu sichern.

Wildmoser soll seinem unehelichen Sohn den Anspruch auf seinen Pflichtteil am künftigen Millionenerbe bestätigen. Der beruflich erfolglose 42- Jährige hat am Dienstag vor dem Landgericht München auf Nichtigkeit eines Verzichtsvertrags aus dem Jahre 1980 wegen Sittenwidrigkeit geklagt.

Er hat den vom Richter vorgeschlagenen Vergleich einer Erhöhung der damaligen Abfindung abgelehnt. Bei Fortsetzung des Prozesses am 12. Februar 2004 wird die Zivilkammer voraussichtlich einen Beweisbeschluss verkünden.

Falsch beraten

Der Kläger hatte vor 23 Jahren gegen 19.500 Mark (knapp 10.000 Euro) Abfindung auf Erbe und Pflichtteil notariell verzichtet. Sein Vater habe damals seine Vermögensverhältnisse nicht offen gelegt und ihn zu einem Anwalt geschickt, der ihn falsch beraten habe, begründete der 42-Jährige seine heutige Klage.

Der Vertrag sei aber auch aus formellen Gründen nichtig, weil er ihm vor der Unterschrift nicht vorgelesen worden sei. Die Aussagen von Vater und Sohn widersprachen sich in der mündlichen Verhandlung. Möglicherweise werden zu diesem Punkt die Zwillingsschwester des Klägers und der damalige Anwalt Wildmosers als Zeugen gehört.

Berufs- und mittellos

Der berufslose 42-Jährige hat wegen Mittellosigkeit Prozesskostenhilfe beantragt. Wildmoser hatte vor Journalisten geltend gemacht, er habe seinem unehelichen Sohn wiederholt auf die Füße zu helfen versucht.

Unter anderem habe er ihm ein Taxi finanziert und ihm nach einer Haftstrafe wegen Drogen Wohnung und Arbeit besorgt.

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