Das große „Sorry“ des Erzbischofs von München und Freising, Kardinal Reinhard Marx, hatte im März 2022 weltweit Wellen geschlagen. Erstmals besuchte der Kardinal damals den Münchner Queer-Gottesdienst in St. Paul und entschuldigte sich hier für die Diskriminierung Homosexueller durch die katholische Kirche: „Wie viel Verletzungen wir angerichtet haben in den Lebensgeschichten vieler Menschen, das berührt mich.“ Er wolle als Bischof dafür einstehen, Schritt für Schritt zu einer inklusiven Kirche zu werden. In einem aktuellen Schreiben an die Seelsorgenden im Erzbistum erlaubt Marx jetzt die Segnung queerer Paare im Bistum.
Als Leitfaden empfiehlt er den pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine entsprechende Handreichung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und des Zentralkomitees der Katholiken (ZdK), bestätigt auch ein Sprecher der Erzdiözese. Zuerst hatten darüber die Tagespost und dpa berichtet.
Vor etwa einem Jahr hatten DBK und ZdK die Handreichung mit dem Titel „Segen gibt der Liebe Kraft“ verabschiedet. „Die Kirche bringt Paaren, die in Liebe verbunden sind, Anerkennung entgegen und bietet ihnen Begleitung an“, heißt es in dem Papier. Es soll die bereits vorher vielerorts geübte Praxis stärken, „Geschiedene und Wiederverheiratete, Paare aller geschlechtlichen Identitäten und sexuellen Orientierungen sowie Paare, die aus anderen Gründen nicht das Sakrament der Ehe empfangen wollen oder können, mit einem Segen in ihre Partnerschaft zu begleiten“, wie die DBK damals mitteilte.
Seelsorgende, die das aktuelle Marx-Schreiben erhalten haben – der Erzbischof selbst gibt keine Auskunft über dessen Inhalt – verweisen darauf, dass ihnen versichert werde, keinerlei Restriktionen ausgesetzt zu sein, wenn sie etwa Wiederverheiratete oder queere Paare segnen. Diese sollten in der Kirche damit willkommen geheißen werden und nicht am Rand stehen. Alle Geistlichen seien verpflichtet, dem Wunsch dieser Paare nachzukommen, sollten sie selbst nicht bereit sein, den Segen zu spenden, dürften sie ihn nicht ablehnen, sondern müssten die Aufgabe an Kollegen weitergeben.
„Mit diesem Schritt herrscht jetzt Rechtssicherheit sowohl für diese Paare als auch für die Geistlichen“, sagt Wolfgang Rothe. Der Münchner Pfarrvikar und Kirchenrechtler machte 2021 Schlagzeilen, als er sich an der deutschlandweiten Aktion #liebegewinnt beteiligte und gleichgeschlechtliche Paare in seiner Kirche segnete. Inzwischen gehört Rothe zum Team der Queerseelsorge in der Erzdiözese, die im Dezember 2024 an den Start ging. Seelsorgende vermitteln hier etwa, wenn Pfarrer es ablehnen, Kinder gleichgeschlechtlicher Paare zu taufen oder Menschen aus Regenbogenfamilien zu beerdigen. Bereits 2022, ein halbes Jahr nach Marx’ Predigt beim Queer-Gottesdienst in St. Paul, wurde in der Erzdiözese eine Projektstelle „Regenbogenpastoral“ eingerichtet.

Die „epochale Kehrtwende“ habe aber Papst Franziskus eingeläutet, sagt Wolfgang Rothe, als dieser Ende 2023 die Segnung homosexueller Paare unter bestimmten Bedingungen zuließ – bei gleichzeitig erheblicher innerkirchlicher Kritik von Hardlinern. DBK und ZdK haben daraufhin ihre Handreichungen für Segensfeiern auch für queere Paare ausgearbeitet. Das letzte Wort sollte in Deutschland der jeweilige Bischof haben, einige Bistümer haben das Papier bereits vor Marx umgesetzt. Wo Konservative das Sagen haben, sieht es anders aus: „Eine solche Empfehlung wird es für das Bistum Regensburg nicht geben“, stellt etwa ein Sprecher des Regensburger Oberhirten Rudolf Voderholzer klar.
„Im Erzbistum kann das nur ein erster Schritt sein“, sagt Wolfgang Rothe. „Die Lehre hat sich deshalb noch nicht geändert, gleichgeschlechtliche Paare werden immer noch diskriminiert. Sie können keine sakramentale Ehe schließen.“

