Eigentlich ist alles ganz einfach: Seit 1. Juli können Mieterinnen und Mieter ihren TV-Anbieter frei wählen. Vermieter dürfen die Kosten für Kabelanschlüsse in ihren Häusern nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung auf ihre Mieter umlegen. Nikolaus Stumpf von der Verbraucherzentrale Bayern sieht dies positiv: „Die Neuregelung ist ein Vorteil für jeden Mieter, er ist nicht mehr gezwungen, den Kabelanschluss zu bezahlen, egal ob er ihn nutzt oder nicht.“
Kabel-TVWenn der Fernseher schwarz bleibt
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Seit Anfang Juli kann jeder Mieter seinen TV-Anbieter frei wählen. Zumindest theoretisch. Denn was ist, wenn man einen Kabel-Anschluss möchte, aber niemanden findet, der ihn anbietet?

Fernsehen:Was sich für Mieter und Vermieter beim TV-Empfang ändert
Das Fernsehen kommt aus der Antennendose? Nicht unbedingt. Von 1. Juli an Juli können Mieter selbst wählen, wie sie TV empfangen wollen. Ein Wegweiser durch den Kabeldschungel.
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