Justiz:Umstrittener Nebenerwerb

Justiz: "Diskrete Netzwerke": Demo-Initiator Michael Bauer (rechts) mit einem Mitstreiter.

"Diskrete Netzwerke": Demo-Initiator Michael Bauer (rechts) mit einem Mitstreiter.

(Foto: Robert Haas)

Mieterschützer protestieren, weil ein Amtsrichter ein Netzwerk mit Immobilienanwälten leitet

Von Stephan Handel

Michael Bauer hat ein Megafon mitgebracht, wenn auch ein kleines. Es reicht aber für seine Zwecke völlig aus, und als er fragt, ob ihn auch die da hinten verstehen können, da lachen sie: Denn gerade acht Leute sind gekommen zur Demonstration gegen "mafiöse Strukturen" sowie "diskrete Netzwerke", in diesem Fall nach Ansicht der Demonstranten zwischen Immobilienwirtschaft, Justiz und möglicherweise auch Politik. Deshalb stehen sie am Mittwochmittag am Promenadeplatz an dem Denkmal, das oben Orlando di Lasso ehrt und unten Michael Jackson, und schreien an gegen Wind und Straßenbahn.

Im Hotel "Bayerischer Hof" tagt nämlich in regelmäßigen Abständen das "Netzwerk Mietrecht", ins Leben gerufen von dem Berliner Unternehmen JUC. Dieses hat sich auf Fortbildung für Rechtsanwälte spezialisiert, was gewiss ein einträgliches Geschäft ist: Jeder Fachanwalt ist zeit seines Berufslebens verpflichtet, pro Jahr 15 Stunden Fortbildung nachzuweisen; die Rechtsanwaltskammer kontrolliert das und kann den Fachanwalts-Titel entziehen, wenn ein Jurist glaubt, er müsse sich nicht mehr auf dem Laufenden halten.

JUC bietet aber laut Eigendarstellung mehr als nur die Scheine, die der Anwalt am Jahresende bei der Kammer einreichen kann: Daneben sei ein Ziel des Netzes, "vertrauensvolle und fruchtbare Beziehungen zwischen den Teilnehmern aufzubauen". Michael Bauer und seine Mitstreiter finden daran genau eines problematisch: Als "Netzwerkleiter" fungiert ein Richter des Münchner Amtsgerichts; er arbeitet in der Abteilung IV, die sich mit Mietrecht und Wohnungseigentum beschäftigt.

Die Demonstration am Promenadeplatz wird unterstützt von der Initiative "ausspekuliert" und dem Münchner Mieter*innen-Stammtisch. "Der Rechtssuchende", sagt Initiator Bauer, "muss sicher sein, dass er einem neutralen Richter gegenübersitzt." Und diese Neutralität sieht Bauer verletzt, wenn sich der Richter an einem Netzwerk nicht nur beteiligt, sondern es sogar leitet. Er findet, dass eine solche Nebentätigkeit sogar grundgesetzwidrig sei.

Das Amtsgericht als Arbeitgeber des Richters wiegelt ab: Es sei, teilt Pressespreche Hans-Peter Jüngst mit, "bedauerlich, wenn über die Bewerbung der Fortbildungsveranstaltungen ein falscher Eindruck entstanden ist". Es habe außerhalb der Veranstaltungen keinen Kontakt zwischen dem Richter und den Teilnehmern gegeben. Außerdem seien die Fortbildungen keine geschlossenen Veranstaltungen, sondern offen für alle Interessierten aus der Branche - so nähmen auch Anwälte teil, die meistens Mieter vor Gericht vertreten. Das Dienstrecht sei nicht verletzt worden: Richter müssen wissenschaftliche Vorträge anzeigen, und Nebentätigkeiten genehmigen lassen - beides sei ordnungsgemäß geschehen.

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