Justiz-Panne in München:Eine Woche zu Unrecht im Gefängnis

  • Ein Münchner saß acht Tage zu lange in der JVA Stadelheim, weil es offensichtlich Fehler der Justiz gegeben hatte.
  • Er musste ins Gefängnis, weil er eine offene Geldstrafe nicht bezahlt hatte. Nach Eingang des Geldes wurde er jedoch nicht sofort freigelassen.
  • Seit fast zwei Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft nun gegen sich selbst.

Von Bernd Kastner

Freiheitsberaubung ist kein Kavaliersdelikt, es stehen empfindliche Strafen darauf, wenn jemand vorsätzlich zu Unrecht eingesperrt ist. Vor diesem Hintergrund ist es pikant, dass ein Münchner acht Tage zu lang in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim saß, weil offensichtlich innerhalb der Justiz geschlampt wurde. Seit fast zwei Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft - gegen sich selbst.

Mark Roth (Name geändert), heute 35, wurde in der Nacht zum 22. Mai 2013 von der Polizei aus seiner Wohnung geholt. Gegen ihn lag ein Haftbefehl vor, weil er eine Geldstrafe von 550 Euro nicht bezahlt hatte. Also sollte er ersatzweise für 55 Tage einsitzen. Als er nicht freiwillig nach Stadelheim kam, brachte ihn die Polizei dorthin. So weit, so üblich.

Nun sieht das Gesetz aber vor, dass jemand sofort freizulassen ist, sobald die Geldstrafe bezahlt ist. Noch am Tag der Inhaftierung überweist ein Freund Roths nach eigenen Angaben die 550 Euro an die Justizkasse. Tags darauf macht er mit einem Fax an die Staatsanwaltschaft München I als verantwortliche Vollstreckungsbehörde auf die Zahlung aufmerksam. Es passiert - nichts. Am 27. Mai das zweite Fax: "Die Geldstrafe ist längstens entrichtet", schreibt er, Roth müsse unverzüglich freigelassen werden. Es passiert - wieder nichts. Wieder einen Tag später schreibt der Freund erneut, jetzt an die Generalstaatsanwaltschaft: "Eilt sehr! Haftsache! Bitte sofort vorlegen!" Es passiert - noch immer nichts. Eine weitere Woche vergeht, ehe Roth frei gelassen wird.

Keine Anhaltspunkte für vorsätzliches Fehlverhalten

Wer ist verantwortlich für die Panne? Roths Freund hat in seinem letzten Fax Strafanzeige gestellt. Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt, aber nicht lange. Am 10. Juli, gut einen Monat nach der verspäteten Haftentlassung, wird das Verfahren "gegen Unbekannt" eingestellt. Man habe keine Anhaltspunkte für vorsätzliches Fehlverhalten gefunden. Es sei von Fahrlässigkeit auszugehen, die aber sei nicht strafbar. Einen möglichen Verantwortlichen hat der ermittelnde Staatsanwalt nicht identifiziert, dabei waren die beiden ersten Faxe namentlich an den offenbar zuständigen Rechtspfleger gerichtet.

Bewegung kommt in die Ermittlungen erst, als Roths Anwalt Marco Noli eine Beschwerde einlegt: Es sei nicht wirklich ermittelt worden. Nun, fast ein Dreivierteljahr nach der Haft, vermerkt ein Staatsanwalt den Rechtspfleger als Beschuldigten; der arbeitet inzwischen gar nicht mehr im Hause. Auf eine Vorladung verzichtet der Staatsanwalt, er erledigt das telefonisch. Ergebnis: Dunkel erinnere sich der Rechtspfleger an die Haftsache und schließe einen Irrtum nicht aus. Wenige Tage nach dem Telefonat wird das Verfahren zum zweiten Mal eingestellt. Die fraglichen Faxe seien dem Rechtspfleger offensichtlich nie vorgelegt worden, heißt es nun. Wer sie verschlampt hat, dazu äußert sich der Ermittler nicht. Strafrechtlich relevantes Fehlverhalten? Nicht festzustellen. Dass der Ex-Mitarbeiter eine zu lange Inhaftierung zumindest billigend in Kauf genommen habe, sei nicht zu beweisen.

Die Ermittlungen werden ein drittes Mal aufgenommen

Wer hat die Faxe liegen gelassen? War ein anderer als der Rechtspfleger verantwortlich? Und hätte nicht allein der Zahlungseingang genügen müssen, um Roth freizulassen? Anwalt Noli beantragt, die Ermittlungen wieder aufzunehmen und einer anderen Staatsanwaltschaft zu übertragen. Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft aber hält weder sich noch die untergeordnete Staatsanwaltschaft München I für befangen - Antrag abgelehnt. Immerhin, die Ermittlungen werden ein drittes Mal aufgenommen. Noli liefert Unterlagen: Automatische Eingangsnotizen belegen offenbar, dass die Faxe angekommen und registriert wurden, in der Staatsanwaltschaft wie in der JVA. Aktuell läuft das Verfahren immer noch, fast zwei Jahre nun. Noli bleibt hartnäckig, er geht von strafbarer Freiheitsberaubung aus.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft München I, Thomas Steinkraus-Koch, weist jede Kritik zurück, sein Haus ermittle bei Vorwürfen gegen eigene Leute nicht mit dem nötigen Engagement. Er bestätigt, dass Roth erst acht Tage nach Eingang der 550 Euro freigelassen worden sei: "Wir bedauern die verspätete Entlassung sehr." Alles andere in diesem Verfahren sei aber korrekt und normal gelaufen. Ob etwa ein Staatsanwalt einen Beschuldigten persönlich oder telefonisch befrage, dürfe der Ermittler selbst entscheiden. Und was tut die Justiz, um solche Pannen künftig zu verhindern? Die Mitarbeiter würden "regelmäßig sensibilisiert", eingehende Faxe "unverzüglich" weiterzuleiten, auch Schulungen und "Qualitätskontrollen" fänden statt.

Intensivere Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft

Die fraglichen Faxe hat auch die JVA erhalten. Dort hat man sich offenbar darauf verlassen, dass die Staatsanwaltschaft schon tätig werde, wenn nötig. Nun will der Leiter der JVA Stadelheim, Michael Stumpf, seine Lehren aus der Panne ziehen: Man werde die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft intensivieren, so etwas dürfe sich nicht wiederholen.

Die Staatsanwaltschaft verweist auf die hohe Belastung der Behörde: Bei jährlich 200 000 neuen Verfahren und täglich Hunderten eingehenden Faxen seien Fehler nie auszuschließen. Dass Mark Roth bislang kein Entschuldigungsschreiben zugegangen ist, sieht die Staatsanwaltschaft nicht als Versäumnis. Man habe ja das behördliche Bedauern zum Ausdruck gebracht. Gemeint ist damit der Bescheid, mit dem das Ermittlungsverfahren das zweite Mal eingestellt worden war.

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