JugendgerichtSchwere Vergewaltigung: KfZ-Lackierer zu Haftstrafe verurteilt

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Vor dem Münchner Landgericht musste sich ein 21-Jähriger wegen Vergewaltigung verantworten.
Vor dem Münchner Landgericht musste sich ein 21-Jähriger wegen Vergewaltigung verantworten. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Ein 21-Jähriger hat nach Überzeugung des Landgerichts München I seine frühere Freundin dreimal in seinem Zimmer in einer Unterkunft für Geflüchtete in Trudering vergewaltigt. Erst dann war es der Frau gelungen, die Polizei zu alarmieren.

Von Andreas Salch

Ein 21-jähriger Kfz-Lackierer ist wegen schwerer Vergewaltigung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung vor der 1. Jugendkammer am Landgericht München I zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Bei dem Opfer handelt es sich um die ehemalige Freundin des Mannes. Der 21-Jährige hat die Tat in dem Prozess, der Mitte Mai begonnen hatte, bis zuletzt bestritten. In seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung am Mittwoch sagte der Kfz-Lackierer: „Ich denke, ich verdiene es, freigesprochen zu werden.“

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft war es Anfang März vergangenen Jahres zwischen dem Angeklagten und seiner Freundin zu einem Streit gekommen. Grund dafür soll der Alkoholkonsum des 21-Jährigen gewesen sein. Um die Auseinandersetzung zu klären, war die damals 20-jährige Kosmetikerin ihrem Freund auf dessen Zimmer in einer Unterkunft für Geflüchtete in Trudering gefolgt. Doch zu einer Aussprache soll es dort nicht gekommen sein.

Der Kfz-Lackierer soll vielmehr die Zimmertüre verschlossen, seine Partnerin entkleidet, sie mit einem Messer bedroht und dreimal vergewaltigt haben. Als die junge Frau um Hilfe schrie, soll der 21-Jährige sie zu Boden geschubst und auf sie eingeschlagen haben. Dennoch gelang es der jungen Frau, mit ihrem Handy die Polizei zu alarmieren. Erst in diesem Moment habe der Kfz-Lackierer von ihr abgelassen.

Die Kammer sei davon überzeugt, dass sich Tat im Wesentlichen so zugetragen habe, sagte der Vorsitzende, Richter Michael Schönauer, bei der Urteilsbegründung. Das Opfer habe bei allen Vernehmungen detailliert ausgesagt und alles, was auf dem Zimmer des Angeklagten geschah, plausibel geschildert. Dies spreche „in hohem Maße“ dafür, dass die 20-Jährige sich die Tat nicht ausgedacht habe.

Weil der Kfz-Lackierer das Messer nicht bei den Vergewaltigungen eingesetzt habe, ging das Gericht nicht von einer besonders schweren, sondern nurmehr von einer schweren Vergewaltigung aus. Eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe attestierte dem Kfz-Lackierer Reifeverzögerungen, weshalb das Gericht den 21-Jährigen nach Jugendrecht verurteilte.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von fünf Jahren. Der Verteidiger des Kfz-Lackierers, Rechtsanwalt Maximilian Richter, forderte indes einen Freispruch. In seinem Plädoyer verwies er unter anderem darauf, dass das mutmaßliche Opfer bei Vernehmungen eben nicht stets konstant ausgesagt habe. Von Detailgenauigkeit „war da gar nichts“. Vielmehr habe die 20-Jährige bei ihrer Aussage in dem Verfahren versucht, „sich in ein besseres Licht zu rücken“.

Zum Auftakt des Prozesses hatte der aus Nigeria stammende Kfz-Lackierer in einer Erklärung, die sein Verteidiger für ihn verlas, behauptet, die Eltern seiner früheren Freundin hätten ihn wegen seiner Hautfarbe abgelehnt. Darüber hinaus hätten sie ihm vorgeworfen, er habe mit ihrer Tochter nur deshalb ein Kind zu zeugen versucht, weil er einen Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik hätte haben wollen. Das Kind hat die 20-Jährige abgetrieben. Der Verteidiger kündigte unmittelbar nach dem Ende der Verhandlung an, dass er gegen das Urteil Revision einlegen werde.

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