Jens Lehmann vor Gericht„Sie hätten sich auch im nüchternen Zustand ähnlich verhalten“

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Der frühere Nationaltorwart Jens Lehmann musste sich vor dem Amtsgericht München wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verantworten – kam aber mit einer Ordnungswidrigkeit davon.
Der frühere Nationaltorwart Jens Lehmann musste sich vor dem Amtsgericht München wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verantworten – kam aber mit einer Ordnungswidrigkeit davon. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Jens Lehmann muss für seine Alkoholfahrt nach der Wiesn eine Geldbuße bezahlen. Die Richterin hält ihm bei der Urteilsbegründung ausgerechnet sein „schlechtes Benehmen“ vor Gericht zugute.

Von Andreas Salch

Mal fuhr er deutlich zu schnell mit dem Auto, ein andermal sägte er mit einer Kettensäge einen Balken der Garage seines Nachbarn an, weil der Rohbau ihm den Blick auf den Starnberger See versperrte. Der ehemalige Nationaltorwart Jens Lehmann hat in den vergangenen Jahren oft für Schlagzeilen gesorgt und musste sich wegen verschiedener kleinerer Vergehen immer wieder vor Gericht verantworten.

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