Das Bundesinnenministerium hat die Islamische Vereinigung Bayern (IVB) verboten. Die Gebetsräume des Vereins im vierten Stock eines Bürohauses in der Landsberger Straße 439 wurden geschlossen, der Internet-Auftritt der schiitischen Vereinigung ist nicht mehr erreichbar. Hintergrund ist das gleichzeitige Verbot der „Blauen Moschee“ in Hamburg, deren Ableger die IVB ist. Beide Organisationen gelten als verlängerter Arm des iranischen Mullah-Regimes in Deutschland.
In der Verbotsverfügung, die am Mittwochmorgen im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, wird die IVB als „Teilorganisation“ des Islamischen Zentrums Hamburg bezeichnet. Die Tätigkeit der Vereinigungen richteten sich „gegen die verfassungsmäßige Ordnung, gegen den Gedanken der Völkerverständigung und laufen den Strafgesetzen zuwider“. Zudem fördern die Organisationen laut Innenministerium „Bestrebungen außerhalb des Bundesgebiets, deren Ziele oder Mittel mit den Grundwerten einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung unvereinbar sind“.
Verboten sind damit auch die Verwendung des Logos der IVB – eine stilisierte gelbe Moschee-Kuppel auf grünem Grund –, die IVB-Homepage sowie drei Auftritte der Münchner Vereinigung in den sozialen Netzwerken. Letztere waren am Mittwochmorgen aber teilweise noch erreichbar und dort wurde die Öffnung der Räume für 10 Uhr angekündigt.
Alle Vermögenswerte der verbotenen Organisationen werden eingezogen – auch die „Blaue Moschee“ in Hamburg. Für die Münchner Gebetsräume trifft das offenbar nicht zu, weil sie wohl angemietet waren. Sie werden in der Verbotsverfügung jedenfalls nicht genannt. Insgesamt werden seit den frühen Morgenstunden außer in München weitere 50 Objekte der Organisation bundesweit durchsucht, darunter insgesamt vier schiitische Moscheen. Im Einsatz sind Beamtinnen und Beamte des Bundesamts für Verfassungsschutz, ihre bayerischen Kollegen, das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei sowie in München bayerische Polizisten.
Nach Angaben aus dem bayerischen Innenministerium durchsuchten in München etwa 50 Einsatzkräfte nicht nur die Vereinsräume in der Landsberger Straße, sondern auch die Wohnungen des ersten und des zweiten Vorsitzenden der Vereinigung. „Neben der Auflösung der Vereinigung war unser Ziel, das Vermögen sowie weitere Beweismittel sicherzustellen“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Demnach geht es vor allem um Datenträger, die jetzt ausgewertet werden. „Davon erhoffen wir uns noch mehr Einblick in die Organisationsstruktur und das Umfeld“, so Herrmann. „Wenn die Ermittler Straftaten feststellen, werden diese selbstverständlich ebenso konsequent verfolgt.“

Bei einer Razzia im November waren bei der IVB zahlreiche Beweismittel sichergestellt worden, die offenbar den Behörden ermöglichten, das jetzige Verbot vorzubereiten. Die Verbotsverfügung datiert vom 26. Juni. Die Razzia am heutigen Mittwoch war also wochenlang vorbereitet worden.
„Wir handeln nicht gegen eine Religion“, betont Innenministerin Faeser
Bereits seit 2004 wird die IVB von bayerischen Verfassungsschützern beobachtet. Sie stellten beispielsweise fest, dass von der Blauen Moschee in Hamburg in unregelmäßigen Abständen zu hohen religiösen Anlässen Prediger nach München entsandt wurden. Darüber hinaus habe es „enge Verflechtungen“ zwischen den beiden Einrichtungen gegeben. „Wir müssen wirksam verhindern, dass Extremisten unter dem Deckmantel des Vereinsrechts hier ihr Unwesen treiben“, betonte Herrmann am Mittwoch in einer Stellungnahme.
Die Islamische Vereinigung Bayern war nach eigenen Angaben 1994 „von einer Gruppe in München lebender iranischer Gläubiger gegründet“ worden. Als ihr Zweck wurden zuletzt unter anderem die „Bildung der iranischen Jugend und Förderung ihres religiösen und kulturellen Denkens“ und die „Aufrechterhaltung religiöser und kultureller Werte“ genannt worden. Ein führendes Gemeindemitglied hatte sich in seiner Vita auf die Lehren eines iranischen Großajatollahs berufen, der den Ausschluss von Frauen aus Fußballstadien rechtfertigte und eine Todesfatwa gegen einen Journalisten verhängt haben soll.
„Wir handeln nicht gegen eine Religion“, betonte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) in einer Stellungnahme am Mittwochmorgen. „Wir unterscheiden klar zwischen Islamisten, gegen die wir hart vorgehen, und den vielen Musliminnen und Muslimen, die zu unserem Land gehören und ihren Glauben leben.“ Die friedliche schiitische Glaubens- und Religionsausübung sei von dem Verbot nicht berührt.
Das Islamische Zentrum in Hamburg (IZH) und seine Teilorganisationen – darunter der Münchner Ableger IVB – propagieren laut Faeser „eine islamistische, totalitäre Ideologie in Deutschland“. Diese Ideologie richte sich „gegen die Menschenwürde, gegen Frauenrechte, gegen eine unabhängige Justiz und gegen unseren demokratischen Staat“. Außerdem unterstützten die jetzt verbotenen Gruppierungen die Terroristen der schiitisch-islamistischen Hisbollah und verbreiteten einen aggressiven Antisemitismus.