Schlauchboote:Polizei kontrolliert 250 Isar-Paddler – „Großteil alkoholisiert“

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An schönen Tagen zieht es Hunderte mit Schlauchbooten auf die Isar - hier an der Grünwalder Brücke (Archivbild). (Foto: Claus Schunk)

Nach drei Unfällen mit einem Toten überprüfen Beamte die Schlauchboote. Denn auf dem Fluss gelten Regeln, unter anderem eine Promillegrenze – die ein 26-Jähriger drastisch überschreitet.

Von Stephan Handel

Auch wenn viele Menschen in München und im Umland sie in erster Linie als Naherholungsgebiet wahrnehmen – die Isar ist in großen Teilen ihres Laufs ein Wildfluss mit zum Teil erheblichen Gefahren. So kam es in den vergangenen Wochen allein auf der Isar bei Grünwald zu drei schwerwiegenden Unfällen. Zwölf Personen kamen dabei in Not, ein 46-jähriger Mann starb. Dabei haben Stadt und Landkreis je eigene Verordnungen erlassen, die regeln, was dem Menschen auf und am Fluss erlaubt ist – um Gefahren zu minimieren und aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes.

Die beste Verordnung aber nützt nichts, wenn niemand sie kennt und wenn sie nicht kontrolliert wird. Deshalb hat die Polizeiinspektion Grünwald am Samstag einen Schwerpunkteinsatz gefahren, nicht nur um die Einhaltung der „Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Isar im Landkreis München“ zu überprüfen, sondern auch, um die Menschen zu informieren, was erlaubt ist und was nicht.

Die Kontrolle fand am Wehr nahe Baierbrunn statt, da, wo sich der Fluss in Isarwerkkanal und wilde Isar gabelt – die Bootsfahrer müssen dort aus ihren Gefährten steigen und können dabei kontrolliert werden. 250 Personen in 80 Schlauchbooten kamen vorbei und: Der Großteil der Erwachsenen hatte laut Polizei Alkohol getrunken. Dabei gilt auf der Isar ein Grenzwert von 0,5 Promille. Diesen hatten 13 Personen überschritten, die sich somit einer Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht haben. Rekordhalter war ein 26-jähriger Mann mit 1,6 Promille.

Kinder bis acht Jahre müssen auf der Isar eine DIN-genormte Schwimmweste tragen. Das war bei einem Dreijährigen nicht der Fall; seine Eltern hatten ihm nur Schwimmflügel angelegt. Außerdem stellten die Polizisten in zwei Fällen Verstöße gegen das Glasflaschen-Verbot fest.

Im Stadtgebiet München ist das Befahren der Isar mit Booten nur von der südlichen Stadtgrenze bis zur Thalkirchner Brücke erlaubt. Von dort bis zur Max-Joseph-Brücke gilt ein allgemeines Befahrungsverbot.

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