Beate Merk (CSU) ist bayerische Justizministerin. Am heutigen Mittwoch wird sie beim Richtfest des neuen Münchner Frauengefängnisses sprechen, das zu ihren wichtigsten Projekten gehört.
SZ: Das düstere alte Frauengefängnis Am Neudeck in der Au wird ersetzt durch einen Neubau ohne zusätzliche Mauer und Stacheldraht. Verbessern sich die Haftbedingungen?
Merk: Am Neudeck war es zu eng geworden, und nicht nur das: Es entspricht auch nicht mehr unseren hohen Sicherheitsstandards. Als ich das marode Gefängnis besucht habe, war die Überbelegung eklatant, viele junge Frauen waren in Mehrbettzellen untergebracht, selbst Gemeinschaftsräume wurden als Zellen genutzt. Die Wäschekammer zum Beispiel war verschachtelt und verwinkelt, das widerspricht sämtlichen Prinzipien von Sicherheit. Deshalb habe ich den Neubau angestoßen. Wir werden 160 Haftplätze für Frauen haben, bislang waren es 74.
SZ: Steigt die Kriminalität auch bei den Frauen?
Merk: Ja, wir haben einen sehr deutlichen Anstieg. Drogen spielen eine große Rolle, Diebstähle, aber es gibt auch gewalttätige Täterinnen, gerade bei den jungen Frauen.
SZ: Wie sicher ist denn ein Gefängnis ohne Stacheldraht?
Merk: Wir brauchen hier keinen Stacheldraht, denn die Gebäudewände sind zugleich die Gefängnismauern. Zusätzlich überwachen Video-Sensoranlagen die Fassaden. Und in den Räumen zur Straße hin wird es keine Zellen geben, sondern nur Büro- und Funktionsräume. Fazit: Es ist sehr sicher.
SZ: Die neue Justizvollzugsanstalt ist für Frauen in Untersuchungshaft oder mit geringen Haftstrafen gedacht - und auch für Jugendliche. Ist der Bedarf so gestiegen?
Merk: 60 Haftplätze dienen dem Jugendarrest, weil wir auf die gestiegene Gewaltkriminalität der jungen Menschen reagieren müssen. Momentan kann Arrest aber nicht neben einer Jugendstrafe verhängt werden. Ich will diese Möglichkeit schaffen und den sogenannten Warnschussarrest einführen - damit Jugendliche nach einer Bewährungsstrafe nicht aus der Verhandlung gehen und sagen: Schau, mir kann ja nichts passieren.
SZ: In München gab es zuletzt brutale Übergriffe von Jugendlichen, am bekanntesten ist der Fall der "U-Bahn-Schläger", die demnächst vor Gericht stehen werden. Reichen die Höchststrafen eigentlich?
Merk: Das Jugendstrafrecht mit seinem Erziehungsgedanken hat sich bewährt. Aber es gibt bei der Jugendgewalt eine bedenkliche Entwicklung, mehr menschenverachtende Straftaten, bei denen eine entsetzliche Verrohung erkennbar ist. In solchen Fällen wären 15 Jahre Höchststrafe sicher angemessener als die zehn Jahre, die heute möglich sind. Bei schweren Verbrechen geht es ja nicht nur um Erziehung, sondern auch um Sühne. Und: Für die Opfer bedeutet das auch mehr Sicherheit.
SZ: Wird das Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden, also bei 18- bis 20-Jährigen, Ihrer Ansicht nach zu oft angewendet?
Merk: Ja. Ich höre von Gutachtern oder der Jugendgerichtshilfe oft das Argument: Allein die Schwere der Tat zeigt doch schon, dass der Heranwachsende noch nicht reif ist. Das ist aber falsch. Es gibt tatsächlich 18- bis 20-Jährige, die noch nicht reif genug sind. Aber dass 90 Prozent, wie das teilweise in Großstädten wie München üblich ist, vor Gericht nur als Jugendliche behandelt werden, das passt nicht.
SZ: Wie hoch ist der Anteil an jugendlichen Tätern mit Migrationshintergrund?
Merk: Ausländische Jugendliche sind leider überproportional an schweren Straftaten beteiligt. Deswegen ist es für mich so wichtig, Kinder frühzeitig ganz umfassend zu integrieren. Bei hochkriminellen ausländischen Jugendlichen stellt sich aber schon die Frage, ob sie ihre Strafen in ihren Heimatländern verbüßen sollen.
SZ: Der Jugendliche, der in München aufgewachsen ist, aber seine Strafe in Istanbul absitzen muss, wäre dann aber entwurzelt - wie passt das zum Erziehungsgedanken?
Merk: An eine Überstellung ins Heimatland sollten wir vor allem denken, wenn die Jugendlichen eigens zur Begehung von Delikten einreisen, wie das häufig bei Drogen- oder Diebstahlsdelikten geschieht.
SZ: In München sind auch zehn Mutter-Kind-Plätze in der Justizvollzugsanstalt geplant. Geht das eigentlich - eine Kindheit hinter Gittern?
Merk: Es geht doch darum, dass Kleinstkinder bei ihrer wichtigsten Bezugsperson bleiben können. Allerdings ist das nur etwa bis zum dritten Lebensjahr sinnvoll, weil die Kinder dann die besondere Situation begreifen. Wir haben damit in der JVA Aichach sehr gute Erfahrungen gemacht. Dort lernen viele Mütter erst, wie man mit einem Baby umgeht. Sie wissen nicht, dass ein Kind regelmäßig genährt werden muss, dass es seine Ruhepausen braucht. Das ist erschreckend. Und hier leisten wir wichtige Präventionsarbeit.
SZ: Wie sieht denn Kinderbetreuung im Gefängnis aus?
Merk: Falls die Mütter arbeiten, werden die Kinder von Erzieherinnen betreut. Es gibt eine kleine Kindertagesstätte und einen Spielplatz. So können wir sicherstellen, dass die Kinder in den ersten drei Jahren - und die sind ja prägend für die weitere Entwicklung - ruhig und fürsorglich aufwachsen. Das tut einem kleinen Wesen schon recht gut.
SZ: Was geschieht eigentlich, wenn die Mutter eine längere Haftstrafe absitzen muss?
Merk: Ab einem Alter von drei Jahren kann man Kinder auch im besten Gefängnis nicht aufwachsen lassen, weil sie ihre Umgebung dann bewusst wahrnehmen. Dann müssen sie außerhalb der Anstalt untergebracht werden, in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung. Aber das ist zum Glück selten.
SZ: Was halten Sie eigentlich von den Plänen der Initiative "Biss", im alten Frauengefängnis Am Neudeck ein Hotel einzurichten?
Merk: Strafvollzug ist etwas sehr Ernsthaftes. Deswegen ist es mir wichtig, dass ein solches Projekt seriös gestaltet wird. Das ist der Fall - schließlich sollen dabei Arbeitsplätze für schwer vermittelbare Jugendliche entstehen.