Intersexualität:Von der Anrede bis zur Unisex-Toilette

Geschlechtseinträge

Die Gesetzesänderung könnte viel größere Auswirkungen auf die Gesellschaft haben, als dass bei Stellenausschreibungen nun auch ein "d" für divers stehen muss.

(Foto: Peter Steffen/dpa)
  • Am 1. Januar trat eine Änderung des Personenstandsgesetzes in Kraft. Seitdem ist neben den Kategorien männlich und weiblich im Geburtenregister auch der Eintrag "divers" möglich.
  • Nun überlegt die Stadt München auch Formulierungen wie "sehr geehrte Damen und Herren" zu ändern.
  • Welche Auswirkungen das neue Gesetz auf das Familienrecht oder auf die Jugendhilfe hat, ist noch nicht klar.

Von Christina Hertel

Seine Reden könnte der Bürgermeister in Zukunft nicht mehr mit "sehr geehrte Damen und Herren" beginnen, sondern mit "liebe Gäste". Bei der nächsten Wahl könnte auf den Briefen nicht mehr Wähler stehen, sondern Wählende. Und die Stadt könnte in ihren E-Mails Menschen nicht mehr mit Herr oder Frau ansprechen, sondern mit Vor- und Nachnamen. Ob das alles so kommt, steht bis jetzt noch nicht fest. Doch mit diesen Fragen beschäftigt sich die Stadt München tatsächlich seit einigen Monaten.

Grund dafür ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Herbst 2017: Die Richter urteilten, dass die deutsche Rechtsordnung auch intersexuelle Menschen anerkennen und respektieren müsse. Dass es bis dahin im rechtlichen Sinne bloß die Kategorien Mann und Frau gab, sei ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Am 1. Januar trat schließlich eine Änderung des Personenstandsgesetzes in Kraft. Seitdem ist im Geburtenregister auch der Eintrag "divers" möglich.

Diese Änderung, sagt Andreas Unterforsthuber, sei eine Errungenschaft. Und sie habe viel größere Auswirkungen auf die Gesellschaft, als dass bei Stellenausschreibungen nun auch ein "d" für divers stehen müsse. Unterforsthuber leitet die Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen bei der Stadt. Um das neue Gesetz umzusetzen, richtete er im Mai 2018 eine Arbeitsgruppe ein. Sie besteht aus 17 Mitarbeitern aus verschiedenen Referaten und beschäftigt sich damit, was die Stadtverwaltung alles ändern muss, um niemanden zu diskriminieren. Die Fragen reichen von der Anrede in E-Mails bis zu den Schultoiletten. Übertriebene politische Korrektheit? "Falsch", sagt Unterforsthuber. Kommunen müssten sich schlichtweg mit diesen Fragen befassen - das sei kein abgedrehter Genderwahn, sondern Ausdruck des Grundgesetzes: "Geschlechtliche Identität ist vor Diskriminierung geschützt, so hat es das Bundesverfassungsgericht festgelegt." Und dieser Grundsatz spiele an erstaunlich vielen Punkten eine Rolle.

Wenn in den Gemeinden Pullach, Garching und Taufkirchen im Landkreis München eine neue Schule gebaut wird, sollen in Zukunft auch Toiletten für intersexuelle Kinder entstehen. Für die Stadt München gibt es so einen Beschluss noch nicht. Vorstellbar sind laut Unterforsthuber jedoch auch Unisex-Toiletten, die alle Geschlechter verwenden dürfen. Generell hält er die Toiletten-Debatte jedoch für überzogen. "Man muss ja meistens keine neuen Toiletten bauen, sondern es reicht, ein Schild auszuwechseln." Andere Fragen seien viel komplizierter: Welche Auswirkungen hat das neue Gesetz auf das Familienrecht oder auf die Jugendhilfe, wo bislang auch nur von männlich oder weiblich die Rede ist? Welche Polizisten dürfen eine intersexuelle Person durchsuchen? Schließlich steht im Gesetz, dass man ein Anrecht darauf hat, dass der Polizist das gleiche Geschlecht hat wie man selbst.

"Durch das neue Gesetz müssen sich die Behörden mit dem Thema beschäftigen - ob sie wollen oder nicht"

Auch Vincent Reindl von der Trans* Inter* Beratungsstelle kritisiert, dass das Gesetz viele Fragen offen lasse. Er und seine Kollegen beraten außer Betroffenen auch städtische und soziale Einrichtungen. "Durch das neue Gesetz müssen sich die Behörden mit dem Thema beschäftigen - ob sie wollen oder nicht." Und das sei positiv, denn bis jetzt seien viele Angebote nur auf ein Geschlecht ausgelegt, zum Beispiel in der Wohnungslosenhilfe, wo es in vielen Kommunen bloß Unterkünfte für Männer oder Frauen gibt. An vielen Stellen, sagt Reindl, sei heute noch nicht absehbar, welche Auswirkungen das Gesetz habe - auch für Inter-Personen selbst nicht. Was ändert sich etwa, wenn man nicht mehr als Mann oder Frau kranken- und rentenversichert ist, sonder als diverse Person? Deshalb seien einige verunsichert.

Tatsächlich haben bis jetzt erst drei Menschen in München "divers" als Geschlecht angegeben. Die Umstellung beim Standesamt sei unproblematisch gelaufen, sagt Amtsleiter Gerhard Benedikt. Die IT sei gut vorbereitet gewesen. Einen Reisepass zu beantragen ist bis jetzt allerdings noch nicht möglich. Das könne noch bis Mai dauern.

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